Compliance

Compliance ist fester Bestandteil einer guten Corporate Governance, und bei allen Bezugsgruppen eines Unternehmens besteht eine hohe Sensibilität dafür, ob Unternehmen die Gesetze und Regeln für verantwortliches unternehmerisches Handeln beachten. Regelverstöße können zu empfindlichen Strafen für ein Unternehmen und seine Organe führen. Daher sind Unternehmen gefordert, alle Prozesse und Systeme permanent auf die Einhaltung regulatorischer Anforderungen zu überprüfen.

Sorgfaltspflicht der Unternehmensleitung

Daher hat die Unternehmensleitung im Rahmen der allgemeinen Sorgfaltspflicht Maßnahmen zur Sicherstellung der Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen mittels unternehmensinterner Regeln zu etablieren. Der Begriff dafür ist Compliance Management System (CMS). Ziel des CMS ist vor allem, die Leitungs- und Aufsichtsorgane von Unternehmen dabei zu unterstützen, die ordnungsgemäße Unternehmensführung und damit die Abwendung von Schäden für Unternehmen sicherzustellen. Damit soll auch die persönliche Haftung von Organmitgliedern (Aufsichtsrat, Vorstand, Geschäftsführung) vermieden werden.

Grundsätze ordnungsgemäßer Prüfung

Die Wirtschaftsprüfer:innen der WWS-Gruppe übernehmen Prüfung von Compliance Management Systemen nach dem allgemeinen Standard IDW PS 980 (Grundsätze ordnungsmäßiger Prüfung von Compliance Management Systemen) und stellen als Ergebnis eine entsprechende Bescheinigung aus. Damit schaffen wir den externen Nachweis, dass das Compliance Management System eine hohe Effektivität besitzt. Unternehmen profitieren somit von einer Stärkung der internen und externen Wahrnehmung der Compliance-Anstrengungen.

Ihr Ansprechpartner

Matthias Gehlen

Matthias Gehlen
Bachelor of Arts

Geschäftsführer
Steuerberater
Telefon: 02166 971-116
E-Mail: m.gehlen@wws-gruppe.de