Personalarbeit ist mehr als die laufende Lohn- und Gehaltsabrechnung ...

Deshalb bieten wir Ihnen neben der Entgeltabrechnung über die Software der DATEV noch weitere Leistungen bis zum kompletten Outsourcing der Personalabteilung an.

  • Pay-Roll-Service mit Bescheinigungen, Erstattungsanträgen etc.
  • Berichte und Statistiken
  • Überwachung und Schulung von Teil-Aufgaben, z.B. Reisekostenabrechnungen
  • Beratung im Arbeits- und Sozialversicherungsrecht
  • Personalverwaltung und –betreuung
  • Personalbeschaffung
  • Personal- und Organisationsentwicklung

Die personalwirtschaftlichen Leistungen erbringen wir „Hand-in-Hand“ mit einem bewährten Kooperationspartner.

Wir können den gesamten Informations- und Belegaustausch digital über eine sichere Internetplattform abwickeln, über die wir Ihre Daten sicher und beleglos empfangen und/oder über die wir Ihnen die gewünschten Auswertungen zur Verfügung stellen.

Gerne stellen wir auch die monatliche Gehaltsabrechnung (Brutto/Netto-Abrechnung), die Lohnsteuerbescheinigung und den Sozialversicherungsnachweis statt wie bisher
auf Papier künftig online für Arbeitnehmer in einem persönlichen elektronischen Postfach
bereit ("Arbeitnehmer online").

Einmal eingeloggt, können die Lohn- und Gehaltsdokumente des aktuellen und des vergangenen Jahres online eingesehen, heruntergeladen oder ausgedruckt werden. Auf Wunsch wird der Arbeitnehmer per E-Mail benachrichtigt, sobald ein neues Dokument bereitsteht.

Lohnbuchhaltung

Die Lohnbuchhaltung (Lohnbuchführung) ist ein Teilbereich der Buchhaltung und befasst sich mit der betrieblichen Abwicklung von Lohn- und Gehaltsabrechnungen. Dabei gibt es zahlreiche steuerliche und rechtliche Besonderheiten zu beachten, denn die Lohnbuchhaltung basiert auf drei verschiedenen Gesetzen: Gewerbeordnung (GewO), Entgeltbescheinigungsverordnung (EBV) und Lohnsteuer-Durchführungsverordnung (LStDV). Diese Vorschriften regeln die Erstellung und die Informationstiefe von Lohnabrechnungen in der Praxis.

Leistungsumfang

Somit unterstützen die Steuerberater:innen und Fachmitarbeiter:innen der WWS-Gruppe Mandant:innen bei der gesamten Lohnbuchhaltung und übernehmen die Abrechnung von Löhnen und Gehältern, Meldungen zur Lohnsteuer, Sozialversicherung etc. bei den zuständigen Behörden und Erstellung von den dazugehörigen Buchungsvorschlägen. Wir konzentrieren uns dabei besonders auf folgende Leistungen:

  • Lohn- und Gehaltsabrechnung
  • Erstellung von Bescheinigungen (Arbeitsbescheinigung etc.)
  • Bearbeitung Meldewesen (Sozialversicherungsmeldungen, Lohnsteuerbescheinigungen etc.)
  • Korrespondenz mit Behörden/Institutionen (Arbeitsagentur, Krankenkasse etc.)
  • Begleitung von Sozialversicherungsprüfungen
  • Begleitung von Lohnsteueraußenprüfungen
  • Anfertigung von Auswertungen und Statistiken
Digitale Lohnbuchhaltung

Bei der Übernahme der Lohnabrechnung können wir die entsprechenden Buchungen automatisch erzeugen und die entsprechenden Buchungen direkt in unsere Finanzbuchhaltung einspielen. Dafür haben wir entsprechende Schnittstellen für eine höhere Automatisierung und mehr Synergieeffekte geschaffen. Im Sinne der Effizienzsteigerung durch die Digitalisierung nutzen wir das System Arbeitnehmer online der Datev. Dabei stellen Arbeitgeber:innen für die Arbeitnehmer:innen persönliche Daten wie Lohn- und Gehaltsdokumente auf einer digitalen Plattform bereit. Die Lösung bietet Arbeitnehmer:innen viele praktische Funktionen. Sie können damit beispielsweise ihre Lohnabrechungen und Lohnsteuerbescheinigungen zu jeder Zeit digital einsehen, herunterladen und bei Bedarf ausdrucken.

Gesetzliche Grundlagen

Auf diese Weise wollen wir neben einer funktionsfähigen Struktur in der Lohnbuchhaltung für Unternehmen vor allem auch Rechtssicherheit schaffen. Die Erfüllung der vielfältigen gesetzlichen Vorschriften, die unmittelbare Wirkung entfalten, ohne sich ausdrücklich auf die Regelung von Lohnsteuer, Sozialversicherung oder Entgeltabrechnung zu beziehen, ist komplex und ohne professionelle Begleitung kaum zu bewerkstelligen. Beispiele dafür sind die Europäische Datenschutz-Grundverordnung und das Bundesdatenschutzgesetz, die strenge Vorgaben für den Umgang mit personenbezogenen Daten der Arbeitnehmer machen. Ein weiteres Beispiel ist der grundgesetzlich zugesicherte Gleichbehandlungsgrundsatz, der sich auf die Entlohnung auswirkt. Ebenso müssen Themen wie Mindestlohn, Arbeitszeitgesetz und Schwarzarbeit beachtet werden. Dabei kann es zu unbeabsichtigten Verstößen mit schwerwiegenden rechtlichen und finanziellen Folgen kommen.

Aktuelle Rechtsprechung

Von großer Bedeutung ist auch, die aktuelle Rechtsprechung im Blick zu behalten. Vor allem Finanzgerichte, Sozialgerichte und Arbeitsgerichte können durch Urteile in allen Instanzen eine jahrelang eingeübte Praxis plötzlich maßgeblich verändern. Die Steuerberater:innen und Mitarbeiter:innen der WWS-Gruppe behalten diese Entwicklungen im Blick und richten die Lohnbuchhaltung nach sich verändernden Rahmenbedingungen aus.

Sprechen Sie uns an:

Mönchengladbach

WWS Wirtz, Walter, Schmitz GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft
Wilhelm-Strauß-Straße 45-47
41236 Mönchengladbach
Tel.: 02166 971-0
Fax: 02166 971-200
E-Mail: info-mg@wws-gruppe.de

Nettetal

WWS Wirtz, Walter, Schmitz GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft
Dülkener Straße 5
41334 Nettetal
Tel.: 02153 9777-0
Fax: 02153 9777-33
E-Mail: info-ne@wws-gruppe.de

Aachen

WWS Wirtz, Walter, Schmitz GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft
Sittarder Straße 30
52078 Aachen
Tel.: 0241 88696-0
Fax: 0241 88696-11
E-Mail: info-ac@wws-gruppe.de