Jahresabschlüsse und Gewinnermittlungen

Die Steuerberater:innen der WWS-Gruppe erstellen die Handels- und Steuerbilanzen, Überleitungsrechnungen und Ergänzungsbilanzen oder Sonderbilanzen für Unternehmen aller Größen nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB) sowie der einschlägigen steuerrechtlichen Vorschriften.

Jahresabschluss

Der Jahresabschluss stellt die finanzielle Lage und den Erfolg eines Unternehmens fest und beinhaltet den Abschluss der Buchhaltung, die Zusammenstellung von Dokumenten zur Rechnungslegung sowie deren Prüfung, Bestätigung und Veröffentlichung. Der Jahresabschluss gibt damit Auskunft über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage und wird damit zur wichtigsten Grundlage für die Unternehmensentwicklung und bildet die Basis für geschäftliche Entscheidungen. Die Bilanz wiederum soll durch die Gegenüberstellung des Vermögens und der Schulden ein gerechtes, zutreffendes und nachvollziehbares Bild des Unternehmens zum Stichtag zeichnen.

Konzernabschluss

Auch ein Konzernabschluss stellt die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage eines Konzerns dar und dient der Information und Entscheidungsfindung von Gesellschaftern, Aktionären und anderen Interessensgruppen eines Konzerns. Für die Steuerberater:innen der WWS-Gruppe ist es wichtig, dass der Konzernabschluss mehr ist als die Summe der Einzelabschlüsse darstellt. Der Konzernabschluss soll nicht nur die Ergebnisse der Mutter- und Tochterunternehmen konsolidieren, sondern ein aussagekräftiges Bild der wirtschaftlichen Einheit schaffen.

Internationale Rechnungslegung

Dabei sind wir auch mit internationalen Rechnungslegungsstandards wie IFRS oder US-GAAP bestens vertraut. Die International Financial Reporting Standards (IFRS) sind internationale Rechnungslegungsvorschriften für Unternehmen, die vom International Accounting Standards Board (IASB) herausgegeben werden. Die IFRS werden von zahlreichen Ländern mindestens für kapitalmarktorientierte Unternehmen vorgeschrieben. Die United States Generally Accepted Accounting Principles (US-GAAP) sind US-amerikanische Rechnungslegungsvorschriften und allgemein anerkannte Verfahrensweisen der Rechnungslegung.

Überleitung zwischen Rechnungslegungsstandards

Aufgrund der fortschreitenden Internationalisierung von Geschäftsvorfällen erstellen wir auch im Rahmen des Jahresabschlusses Überleitungsrechnungen für unsere Mandant:innen. Bei einer Überleitungsrechnung werden Bilanzierungen, die in einem gewissen nationalen Standard erstellt wurden, in einen anderen übertragen. Somit erhalten unsere Mandant:innen maximale Transparenz und können alle Interessensgruppe mit den notwendigen Informationen versorgen.

Jahresabschlussanalyse

Wir unterstützen Sie im Anschluss bei der Analyse der Ergebnisse Ihres Jahres- oder Konzernabschlusses. Durch eine ausführliche Besprechung erhalten Sie mit dem Jahresabschluss eine wertvolle Entscheidungshilfe, sowohl für gegenwärtige Prozesse und Entscheidungen als auch für die Zukunft und die langfristigen strategischen Weichenstellungen Ihres Unternehmens.

Einnahmeüberschussrechnung

Ebenso übernehmen wir die Gewinnermittlung durch Einnahmenüberschussrechnung (nach § 4 Abs. 3 EStG) für Steuerpflichtige, die nicht auf Grund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet sind, Bücher zu führen und regelmäßig Abschlüsse zu machen. Korrespondierend dazu erstellen unsere Berater:innen selbstverständlich auf Wunsch einen Jahresabschluss oder auch Zwischenabschlüsse, falls Sie diesen für interne oder externe Zwecke benötigen.

Sprechen Sie uns an:

Mönchengladbach

WWS Wirtz, Walter, Schmitz GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft
Wilhelm-Strauß-Straße 45-47
41236 Mönchengladbach
Tel.: 02166 971-0
Fax: 02166 971-200
E-Mail: info-mg@wws-gruppe.de

Nettetal

WWS Wirtz, Walter, Schmitz GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft
Dülkener Straße 5
41334 Nettetal
Tel.: 02153 9777-0
Fax: 02153 9777-33
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Aachen

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Sittarder Straße 30
52078 Aachen
Tel.: 0241 88696-0
Fax: 0241 88696-11
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