Internationales Steuerrecht
Grenzüberschreitende Geschäfte sind für viele Unternehmen längst Normalität. Doch das internationale Steuerrecht ist aufgrund von nationalen Gesetzen, bilateralen Abkommen und internationaler Rechtsprechung nicht leicht zu überblicken. Die Steuerberater der WWS kennen die Steuervorschriften und sind mit den Besonderheiten von Doppelbesteuerungsabkommen vertraut. Wir beraten Sie bei einer Funktionsverlagerung ins Ausland, zum Thema Verrechnungspreise oder auch bei Fragen rund um Impatriates und Expatriates. Auch gehört das internationale Umsatzsteuerrecht zu unseren Kompetenzen, beispielsweise mit Bezug zum grenzüberschreitenden E-Commerce.
Apropos E-Commerce: Der elektronische Handel mit Waren und Dienstleistungen im Internet unterliegt generell den allgemeinen steuerrechtlichen Regelungen. E-Commerce weist zusätzlich einige umsatzsteuerliche Besonderheiten auf. Durch die Einführung der Fernverkaufsregelung müssen Unternehmen ihre Waren ab einem gewissen Jahresumsatz (Lieferschwelle) in jedem Absatzland innerhalb der EU der individuellen Umsatzsteuer unterwerfen und dort abführen. Unter Umständen lohnt sich auch der Verzicht auf die Lieferschwelle. Wir helfen Ihnen bei den steuerlichen Fragen zum Fernverkauf sowie der Meldung über das OSS-Verfahren.
Weitere Beratungsschwerpunkte der Steuerberater:innen der WWS-Gruppe im internationalen Steuerrecht sind die Gestaltung von Investitionen deutscher Unternehmen im Ausland und ausländischer Investitionen in Deutschland. Wir übernehmen steuerrechtliche Gutachten im Vorfeld oder begleitend zu einer internationalen Unternehmensaktivität, holen verbindliche Auskünfte ein und verhandeln mit den Finanzbehörden. Auch stehen wir Ihnen bei der steuerrechtlichen Umstrukturierung internationaler Unternehmen zur Seite. Durch unsere Beratung vermeiden wir das Risiko der Doppelbesteuerung und übernehmen auch die internationale Nachfolgeplanung und die Beratung beim Wegzug und Zuzug von natürlichen Personen und Unternehmen.
Zu unseren primären Beratungsleistungen im internationalen Kontext gehören insbesondere die Betreuung von Inbound- und Outbound-Fällen, Hilfestellung bei der Ermittlung von Verrechnungspreisen, die Fiskalvertretung ausländischer Unternehmer im Inland sowie die Beratung in Sachen Hinzurechnungsbesteuerung und Wegzugsbesteuerung im Sinne des Außensteuergesetzes.
Besonders die Wegzugsbesteuerung wurde zum 1. Januar 2022 maßgeblich verschärft. Durch das Gesetz zur Umsetzung der Anti-Steuervermeidungsrichtline (ATAD-Umsetzungsgesetz) entfällt die sogenannte Stundungsregelung, durch die in der Vergangenheit die Wegzugssteuer vorübergehend verhindert werden konnte. Ziehen in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtige Personen, die ein Prozent an einer in- oder ausländischen Kapitalgesellschaft gehalten haben, ins europäische Ausland oder vererben sie ihre Anteile an dauerhaft im Ausland lebende Personen, werden diese Anteile so besteuert, als seien sie unter Aufdeckung etwaiger stiller Reserven veräußert worden, obwohl keine Anteilsveräußerung vorliegt und keine Liquidität zufließt. Um einen etwaigen Liquiditätsengpass zu vermeiden, stehen Ihnen unsere Berater:innen mit individuellen Lösungen zur Verfügung.
Die Anbindung an BKR International, einen globalen Verbund unabhängiger Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Unternehmensberater, ermöglicht die länderübergreifende Betreuung von Mandanten. Kompetenzen und Ressourcen werden dort aktiviert, wo sie für das Mandat erforderlich sind. Ein Beratungsschwerpunkt der WWS liegt in Grenzgeschäften zwischen Deutschland und den Benelux-Staaten. Mandanten profitieren von unseren engen bilateralen Kooperationen mit ortsansässigen Beratern.
Ihre Ansprechpartner

Dr. Stephanie Thomas
Geschäftsführerin,
Rechtsanwältin,
Steuerberaterin,
Fachanwältin für Steuerrecht
Tel.: 02166 971-130
E-Mail: s.thomas@wws-gruppe.de

Stefan Rattay
Geschäftsführer,
Diplom-Finanzwirt (FH),
Steuerberater,
Fachberater für internationales Steuerrecht
Tel.: 0241 886 96-0
Fax: 0241 88696-11
E-Mail: s.rattay@wws-gruppe.de