Fachberatung

Unter dem Stichwort „Fachberatung“ bietet die WWS-Gruppe fachliche Unterstützung für Steuerberater und Anwälte, um außerhalb des Tagesgeschäfts optimale vertragliche und steuerliche Lösungen für den individuellen Bedarf zu erarbeiten. Dabei geht es ausschließlich um die Fragestellungen, die die Stammberater:innen nicht oder nicht in dem gebotenen Umfang bearbeiten können. Damit wird Steuerberater:innen und Anwält:innen ein zusätzliches Leistungsspektrum eröffnet, das sie dezidiert ihren Mandant:innen anbieten können, um so ihre Kompetenzen und Positionierung zu stärken. Durch die WWS-Fachberatung können Steuerberater:innen und Anwält:innen hochwertige externe Dienstleistungen punktuell zukaufen, um alle Anforderungen im Beratungsgeschäft lösen zu können.

Kerngebiete der Fachberatung

Die WWS-Gruppe stellt diese Dienstleistungen bei Bedarf als „white label“-Lösung zur Verfügung und tritt nicht als Berater in Erscheinung. Das versetzt Steuerberater:innen und Rechtsanwält:innen zusätzlich in die Lage, bei den Mandanten mit besonderen Kompetenzen zu punkten. Die WWS-Fachberatung steht für optimale Gestaltungen und anspruchsvolle steuerrechtliche Fragestellungen. Im Hause der WWS-Gruppe arbeiten unter anderem mit Frau Dr. Stephanie Thomas als Fachanwältin für Steuerrecht, Herrn Dr. Axel Knoth als Fachberater im Gesundheitswesen und Herrn Stefan Rattay als Fachberater für internationales Steuerrecht mehrere Fachberater:innen, die in ihren Kerngebieten über umfassendes Detailwissen verfügen.

Beratung für Steuerberater

Unter anderem unterstützen die Berater:innen der WWS-Gruppe bei der Lösung besonderer steuerlicher Einzelprobleme und der Erstellung steuerlicher Gutachten und Zweitgutachten. Auch übernehmen die Fachberater:innen die verbindliche Klärung von steuerlichen Zweifelsfragen mit der Finanzverwaltung (verbindliche Auskünfte). In diesem Zusammenhang spielt auch die Führung von Einspruchs- und Klageverfahren eine besondere Rolle: Die WWS-Berater:innen vertreten die Interessen der Mandanten anderer steuerlicher und rechtlicher Berater:innen vor sämtlichen Instanzen.

Vermögens- und Unternehmensnachfolge

Im Rahmen der Vermögens- und Unternehmensnachfolge übernehmen die Steuerrechtsexpert:innen der WWS-Gruppe die Ausarbeitung und Umsetzung von Nachfolgekonzepten. Dabei geht es vor allem um eine rechtlich und steuerlich tragfähige Struktur, die die individuellen Wünsche der Mandanten beachtet und deren strategischen Zielen entspricht. Insbesondere zielt dies auf die optimale Versorgung aller Generationen ab. Die Übernahme bei komplexen Beratungsfällen mit dem Fokus auf die Steuergestaltung und das internationale Steuerrecht sowie die Abfrage von verbindlichen Auskünften stehen in diesem Zusammenhang regelmäßig im Fokus.

Unternehmens- und Praxiskäufe

Auch bei der Strukturierung und Begleitung von Unternehmens- und Praxiskäufen und -verkäufen (M&A) treten die WWS-Fachberater in Erscheinung. Als ausgewiesene Expert:innen für Unternehmenstransaktionen mit weitreichenden Erfahrungen stehen die Berater der WWS-Gruppe Steuerberater:innen und Anwält:innen bei diesen komplexen Vorgängen zur Seite und decken sämtliche wirtschafts- und steuerrechtlichen Fragestellungen ab.

Übersicht der Beratungsschwerpunkte

  • Erstellung steuerlicher Gutachten, auch Zweitgutachten
  • Führung von Einspruchs- und Klageverfahren
  • Ausarbeitung und Umsetzung von Nachfolgekonzepten
  • Entwicklung von Umstrukturierungskonzepten und Begleitung von Umstrukturierungen
  • Verbindliche Klärung von steuerlichen Zweifelsfragen mit der Finanzverwaltung (verbindliche Auskünfte)
  • Strukturierung von Unternehmens- und Praxiskäufen und Begleitung von Unternehmens- und Praxisverkäufen
  • Lösung steuerlicher Einzelprobleme

Ihr Ansprechpartner

Dr. Stephanie Thomas
Geschäftsführerin,
Rechtsanwältin,
Steuerberaterin,
Fachanwältin für Steuerrecht
Tel.: 02166 971-130
E-Mail: s.thomas@wws-gruppe.de