Aktuelles

05.2022

Verschonungsbedarfsprüfung in der Unternehmensnachfolge

Durch die Verschonungsbedarfsprüfung bei der Übertragung von Unternehmensvermögen wird ermittelt, ob Erben von größeren und großen unternehmerischen Vermögen die Steuer nicht aus eigenen Mitteln begleichen können. Eine Steuerverschonung ist dann nicht möglich. Daher sollten Unternehmer sich im Sinne des Vermögensschutzes mit sämtlichen Möglichkeiten einer steuerschonenden Übertragung auseinandersetzen. Wichtig ist, den Wert des Unternehmens frühzeitig zu berechnen.

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05.2022

Unternehmerische Beteiligungen: Gewerbliche Aufwärtsinfektion vermeiden

Viele Unternehmerinnen und Unternehmer setzen in ihrer Vermögensverwaltung auf unternehmerische Beteiligungen und setzen dafür eine vermögensverwaltende Personengesellschaft ein. Das Problem: Es sollte im Beteiligungsmanagement nicht zu Einkünften aus Gewerbebetrieb durch gewerbliche Abfärbung kommen. Das kann sonst steuerlich nachteilig werden.

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04.2022

Verkauf des Patientenstammes: Zuweisung gegen Entgelt mit Strafbarkeitsrisiken

Der Bundesgerichtshof hat in einem Beschluss vom 9. November 2021 entschieden, dass der Vertrag über die Abgabe und Veräußerung des Patientenstammes als entgeltliche Patientenzuweisung nichtig ist, wenn der Abgeber sich zu gewissen Werbemaßnahmen für den Übernehmer verpflichtet hat. Dies hat sowohl für Praxisverkäufer als auch -käufer immense Bedeutung.

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03.2022

Sprechstundenbedarf: Ärztefreundliche gerichtliche Lösung in Sicht

Verstöße gegen die Vorschriften der Verordnung von Sprechstundenbedarf können Regressforderungen durch die Krankenkassen nach sich ziehen. Das Problem: Zum Teil ist der Wortlaut der Vereinbarungen nicht eindeutig oder missverständlich oder interpretationswürdig. Hieraus entstehen immer wieder Streitigkeiten über die Ordnungsmäßigkeit der Verordnung. Eine aktuelle Entwicklung der Rechtsprechung könnte zu einer ärztefreundlichen Behandlung dieser Fälle führen.

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02.2022

Jetzt vorbereiten: Die Reform der Grundsteuer kommt!

Das Grundsteuerreformgesetz hat praktische Konsequenzen für Hausbesitzende, Mietende und Unternehmen mit Grundbesitz. Auf der Grundlage werden für alle rund 36 Millionen wirtschaftliche Einheiten des Grundbesitzes neue Bemessungsgrundlagen für Zwecke der Grundsteuer ab dem Kalenderjahr 2025 ermittelt. Die entsprechende Bewertung von gewerblichem und privatem Grund- und Immobilienbesitz ist zeitaufwendig und komplex.

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01.2022

GmbH-Anteile: Gestaltung der Vermögensnachfolge kein Selbstläufer

Die gelungene Regelung der Vermögensnachfolge gehört zu den großen Herausforderungen einer Familie. Vermögensinhaber wollen ihre erarbeiteten Werte schützen, erhalten und so sicher wie möglich an die nächste Generation weitergeben. Bei der Bewertung von vererbten GmbH-Anteilen kann es leicht zu Reibereien mit der Finanzverwaltung kommen.

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