Aktuelles

10.2021

E-Commerce: Neue Umsatzsteuerregeln sorgen für mehr Aufwand

Für Unternehmen so gut wie aller Branchen und Größen kann es sich lohnen, für eine Maximierung der Reichweite auf E-Commerce-Strukturen zu setzen. Das gilt vor allem im Rahmen der Internationalisierung. Unternehmen müssen dafür bestimmte umsatzsteuerliche Regelungen beachten und ihre Waren ab einem gewissen Jahresumsatz in jedem EU-Land individuell versteuern, in dem sie Geschäfte machen.

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08.2021

WWS-Gruppe blickt auf 50 Jahre Unternehmensgeschichte

Die 1971 gegründete WWS Wirtz, Walter, Schmitz GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft (WWS-Gruppe) in Aachen, Mönchengladbach und Nettetal gehört heute zu den größten Kanzleien der Region.

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07.2021

Rückforderungsvorbehalt sichert Schenkungstrategie ab

Die Schenkung ist ein viel gesehenes Instrument in der Vermögensnachfolge. Aber was passiert, wenn der Schenkende nach einigen Jahren nicht mehr ganz so angetan von seiner Idee ist und die Vermögenswerte gerne zurückerhalten würde? Eine einfache Rückgabe kann schwerwiegende steuerliche Folgen haben. Das Bürgerliche Gesetzbuch definiert zwar Fälle, in denen der Schenker seine Gaben zurückverlangen kann. Am besten ist es aber, im Übergabevertrag einen Katalog von Rückforderungsgründen zu vereinbaren, bei deren Eintreten der Schenker die Schenkung widerrufen kann.

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07.2021

Neue Regeln für Tätigkeiten in den Niederlanden

Seit 1. März 2020 unterliegen ausländische Unternehmer und Arbeitnehmer für Tätigkeiten in den Niederlanden unter bestimmten Bedingungen einer Online-Meldepflicht. Dienstleister und ihre Auftraggeber riskieren Bußgelder in Höhe von 12.000 Euro pro Verstoß, wenn die Meldung nicht vorgenommen wird oder zu spät oder unvollständig eintrifft. Vorteilhaft sind die weitreichenden Ausnahmen.

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06.2021

WWS gehört zu den 396 besten Kanzleien im Test von „FOCUS-MONEY“

Die WWS-Gruppe befindet sich auch 2021 wieder auf der Top-Steuerkanzlei-Liste von „FOCUS Money“. Die Kanzlei wird unter den großen Steuerberatungsgesellschaften im aktuellen Ranking für die Beratung im Gesundheitswesen und im Handel empfohlen.

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05.2021

Gesetzliche Krisenfrüherkennungspflicht für GmbH-Geschäftsführer ab dem Jahr 2021

Durch § 1 des Stabilisierungs- und Restrukturierungsgesetzes (StaRUG) sind GmbH-Geschäftsführer ab dem Jahr 2021 verpflichtet, existenzbedrohende Unternehmensrisiken durch ein Früherkennungssystem rechtzeitig zu erkennen und entsprechende Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Bei Nichtbeachtung der Früherkennungspflicht drohen bei einer späteren Unternehmenskrise zivilrechtliche Schadensersatzansprüche und strafrechtliche Konsequenzen, wenn durch die verspätete Krisenerkennung ein Schaden entsteht, der bei rechtzeitiger Reaktion vermeidbar gewesen wäre.

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