Aktuelles

03.2023

Steuerfreiheit im ererbten Familienheim durch Selbstnutzung zu Wohnzwecken

Wer als Ehegatte oder Lebenspartner das selbstgenutzte Familienheim erbt und die Immobilie selbst über einen Zeitraum von zehn Jahren bewohnt, zahlt für diesen Vermögenswert keine Steuern. Eine Aufgabe der Selbstnutzung innerhalb von zehn Jahren nach dem Erbfall bleibt nur dann ohne steuerliche Folgen, wenn der Erbe aus zwingenden Gründen an einer weiteren Selbstnutzung gehindert ist.

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01.2023

Güterstandsschaukel: Hohes Vermögen steuerfrei übertragen

Vor allem bei wohlhabenden Familien kann es im Erbfall zu einer hohen Steuerlast kommen, weil die erbschaftsteuerlichen Freibeträge überschritten werden. Die sogenannte Güterstandsschaukel ist ein interessantes Instrument durch die schenkungsteuerfreie Zahlung des Zugewinnausgleichs an den Ehegatten.

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01.2023

WWS-Gruppe mit neuem Geschäftsführer

Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Torsten Lambertz ist zum 1. Januar 2023 in die Partnerschaft und Geschäftsführung der multidisziplinären WWS-Gruppe aufgestiegen.

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12.2022

Verspätete Steuererklärung und Steuernachzahlung: Vorsicht vor der Zinsfalle

Nach der Einkommensteuererklärung ist vor der Einkommensteuererklärung. Die Frist zur Abgabe der Einkommensteuererklärung endet regelmäßig zum 1. März des übernächsten Jahres. Wer seine Steuerklärung erst danach abgibt, erhält regelmäßig einen Verspätungszuschlag. Und für die Einkommensteuer 2021 beginnt der Zinslauf am 1. April 2023. Wie können Steuerpflichtige diesem Risiko entgehen?

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12.2022

Jahressteuergesetz 2022: Steuerliche Anpassungen bei Photovoltaikanlagen

Die Bundesregierung will durch Steuerbefreiungen und Entbürokratisierungen im Jahressteuergesetzes 2022 bei der Installation kleiner Photovoltaikanlagen den Ausbau erneuerbarer Energien vorantreiben.

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12.2022

Urlaub bei Langzeiterkrankten: Worauf zu achten ist

Erkranken Arbeitnehmende im Verlauf des Urlaubsjahres und sind seitdem ununterbrochen arbeitsunfähig, verfallen die gesetzlichen Urlaubsansprüche nach geltender BAG-Rechtsprechung bislang nach 15 Monaten. Der EuGH hat entschieden, dass die 15-Monatsfrist nicht immer zulässig ist, und verwies dabei auf die Bedeutung des Urlaubsanspruchs und die entsprechende Mitwirkungspflicht des Arbeitgebers.

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