Aktuelles

08.2022

Unternehmensnachfolge: Steuerliche Vorteile der Betriebsaufspaltung nutzen

Die Betriebsaufspaltung ist für kleine und mittelständische Unternehmer, die ihr Unternehmen in Form einer Kapitalgesellschaft betreiben, oftmals ein sinnvolles Instrument im Rahmen der Vermögensnachfolge. Dabei sind einige steuerliche Details zu beachten, um alle Vorteile ausspielen zu können.

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08.2022

Steuerentlastung durch Vorauszahlung von Krankenkassenbeiträgen

Privatversicherte können die steuerliche Anerkennung ihrer Vorsorgebeiträge durch eine Vorauszahlung der Krankenkassenbeiträge, die sogenannten Basisbeiträge, optimieren. Auf diese Weise können je nach Steuersatz 30 bis 40 Prozent „Rendite“ auf die Vorauszahlung erzielt werden.

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07.2022

Neue EU-Regeln mit großen Auswirkungen auf Arbeitsverträge

Ab dem 1. August 2022 gilt die Richtlinie (EU) 2019/1152 über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen in der Europäischen Union im deutschen Recht. Aus diesen Regelungen folgt ein erheblicher Anpassungs- und Umsetzungsbedarf für Unternehmen und Arbeitgebende. Das deutsche Nachweisgesetz verpflichtet in dem Rahmen zur kontinuierlichen Dokumentation und Information.

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06.2022

WWS-Gruppe wieder mehrfach ausgezeichnet

„JUVE“, „Niederrhein Manager“, „FOCUS“: Die WWS-Gruppe gehört laut aktueller Rankings in verschiedenen Medien zur Spitzengruppe der führenden deutschen Beratungsgesellschaften.

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05.2022

Verschonungsbedarfsprüfung in der Unternehmensnachfolge

Durch die Verschonungsbedarfsprüfung bei der Übertragung von Unternehmensvermögen wird ermittelt, ob Erben von größeren und großen unternehmerischen Vermögen die Steuer nicht aus eigenen Mitteln begleichen können. Eine Steuerverschonung ist dann nicht möglich. Daher sollten Unternehmer sich im Sinne des Vermögensschutzes mit sämtlichen Möglichkeiten einer steuerschonenden Übertragung auseinandersetzen. Wichtig ist, den Wert des Unternehmens frühzeitig zu berechnen.

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05.2022

Unternehmerische Beteiligungen: Gewerbliche Aufwärtsinfektion vermeiden

Viele Unternehmerinnen und Unternehmer setzen in ihrer Vermögensverwaltung auf unternehmerische Beteiligungen und setzen dafür eine vermögensverwaltende Personengesellschaft ein. Das Problem: Es sollte im Beteiligungsmanagement nicht zu Einkünften aus Gewerbebetrieb durch gewerbliche Abfärbung kommen. Das kann sonst steuerlich nachteilig werden.

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