Aktuelles

01.2021

WWS-Gruppe verlängert ISO-Zertifikat im Qualitätsmanagement

Wir freuen uns, dass wir von der DQS GmbH die Rezertifizierung gemäß DIN EN ISO 9001:2015 für transparentes und nachvollziehbares Qualitätsmanagement erhalten haben. Das bisherige Zertifikat war nach drei Jahren standardmäßig ausgelaufen. 

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01.2021

Tax Compliance Management-System: So werden Fehler in der steuerlichen Handhabung nicht zum teuren Risiko

Die korrekte Erfüllung sämtlicher steuerlicher Pflichten im Unternehmen wird als Teil der allgemeinen Compliance verstanden. Die Gefahr: Der Gesetzgeber zeigt regelmäßig, dass er Verstöße gegen die Abgabenordnung in jederlei Hinsicht – ob ertrags- oder umsatzsteuerlich – drakonisch sanktioniert. Ein Tax Compliance Management-System (kurz: Tax CMS) kann Unternehmer und Geschäftsleiter vor dem Vorwurf eines bewussten oder leichtfertigen steuerlichen Fehlverhaltens schützen.

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01.2021

WWS-Gruppe mit neuem Geschäftsführer

Steuerberater Stefan Rattay ist zum 1. Januar 2021 in die Partnerschaft und Geschäftsführung der multidisziplinären WWS Wirtz, Walter, Schmitz GmbH aufgestiegen.

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01.2021

WWS-Gruppe ist Arbeitgeber mit Zukunft

Bis zum Jahr 2035 steigen der Personalbedarf und -angebot aller Angestellten im steuerberatenden Beruf – vom Steuerfachangestellten bis zum Steuerberater – weiter an. Durch die Digitalisierung wird dieser sogar interessanter.

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01.2021

Nachfolge: Die steuerlichen Folgen einer Betriebsaufspaltung beachten

Die Betriebsaufspaltung wird gerne genutzt, um Sachanlagen und operativen Gesellschaft zu trennen. Wird die Betriebsaufspaltung bei der Gestaltung der Unternehmensnachfolge nicht ausreichend in die Planung einbezogen, kann es ungewollt zur Aufdeckung von stillen Reserven mit der Folge von hohen ertragsteuerlichen Belastungen kommen.

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12.2020

Doppelte Haushaltsführung steuerlich sinnvoll nutzen

Mehr als eine Million Beschäftigte in Deutschland sind aus beruflichen Gründen auf eine Zweitwohnung angewiesen. Wer aus beruflichen Gründen eine Zweitwohnung am Arbeitsplatz hat, kann den Staat daran beteiligen und Steuern sparen. Das ist natürlich an einige strenge Voraussetzungen gebunden. Bis zu 1000 Euro im Monat können für die Unterkunft abgesetzt werden, ebenso lassen sich weitere Kosten geltend machen.

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Auf dem neuesten Stand

Unser Mitarbeiter befassen sich für unsere Mandanten laufend mit aktuellen Themen aus

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