02.2019
WWS beantragt Grundsteuererlass
Sind Ihre Mieterträge um mehr als 50 Prozent hinter dem normalen Rohertrag einer Immobilie im vergangenen Jahr zurückgeblieben, können 25 Prozent der Grundsteuer erlassen werden. Wenn eine Immobilie überhaupt keinen Ertrag abgeworfen hat, beträgt der Erlass 50 Prozent. Das gesetzliche Angebot eines Grundsteuererlasses können Hausbesitzer in Anspruch nehmen, die bis zum 31.03.2019 einen Antrag auf Erlass für das Jahr 2018 bei der Gemeinde stellen. Beim Erstattungsantrag sind wir Ihnen gerne behilflich.
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