05.2024
Wachstumschancengesetz: Ein neues Kapitel für den deutschen Wohnungsbau?
Mit der finalen Zustimmung des Bundesrates hat das Wachstumschancengesetz den gesetzgebenden Prozess erfolgreich durchlaufen und setzt nun entscheidende Impulse für den Wohnungsbau in Deutschland. Durch die Wiedereinführung der degressiven Abschreibung für Abnutzung (AfA) und die Optimierung der Sonderabschreibung für den Mietwohnungsneubau adressiert das Gesetz kritische Herausforderungen des Wohnungsmarktes. Es zielt darauf ab, Investitionen anzukurbeln, den Bau nachhaltiger und energieeffizienter Wohnungen zu fördern und langfristig zu einer Entspannung des angespannten Wohnungsmarktes beizutragen.
Das kürzlich verabschiedete Wachstumschancengesetz markiert einen bedeutenden Meilenstein in der deutschen Wirtschafts- und Wohnungspolitik. Mit der Zustimmung des Bundesrates hat das Gesetz die letzte parlamentarische Hürde genommen und setzt nun einen Rahmen, der sowohl Wachstum als auch Innovation fördern und gleichzeitig das Steuersystem vereinfachen und fairer gestalten soll. Besondere Aufmerksamkeit verdient dabei die befristete Wiedereinführung der degressiven Abschreibung für Abnutzung (AfA) für den Neubau von Wohnungen, eine Maßnahme, die tiefgreifende Auswirkungen auf den Wohnungsmarkt haben könnte.
Die Kernpunkte des Wachstumschancengesetzes
Ein zentrales Element des Gesetzes ist die Wiedereinführung der degressiven AfA, allerdings mit einer Anpassung der Abschreibungsrate von zuvor sechs auf nun fünf Prozent für das erste Jahr und für die folgenden Jahre auf den Restwert. Diese Regelung zielt darauf ab, Investitionen in den Wohnungsneubau steuerlich attraktiver zu machen und gilt ausschließlich für neue Wohngebäude oder Wohnungen, die im Jahr der Fertigstellung erworben werden. Ein Wechsel zur linearen AfA bleibt weiterhin möglich. Eine wesentliche Neuerung ist die Berücksichtigung des Baubeginns, nicht des Bauantrags, als Kriterium für die Gewährung der degressiven AfA. Das soll Anreize für schnelle Bauumsetzungen schaffen und insbesondere Projekte begünstigen, die bereits geplant, aber aufgrund verschiedener Herausforderungen noch nicht gestartet wurden. Ziel ist es, den vorhandenen Bauüberhang von über 800.000 genehmigten, aber noch nicht realisierten Wohnungen abzubauen.
Neben der degressiven AfA wurden auch die Bedingungen für die Sonderabschreibung für den Mietwohnungsneubau optimiert. Die Anpassungen umfassen eine Verlängerung des Anwendungszeitraums bis Ende September 2029, eine Erhöhung der Baukostenobergrenze auf 5.200 Euro pro Quadratmeter und eine Anhebung der förderfähigen Herstellungs- und Anschaffungskosten. Begünstigt sind Neubauten, die den energetischen Effizienzhausstandard 40 und das Nachhaltigkeitssiegel QNG erfüllen, was den Fokus auf umweltfreundliche und nachhaltige Bauvorhaben legt. Eine weitere wichtige Maßnahme ist die Anhebung der linearen AfA von zwei auf drei Prozent ab dem 1. Januar 2023. Diese Änderung, die bereits im Koalitionsvertrag vorgesehen war, verkürzt die Abschreibungsdauer und bietet einen zusätzlichen Anreiz für den Neubau von Wohngebäuden.
Auswirkungen und Perspektiven
Diese gesetzlichen Änderungen stellen einen wichtigen Schritt dar, um den Neubau von Wohnungen zu fördern und langfristig zur Entspannung des angespannten Wohnungsmarktes beizutragen. Durch die Kombination verschiedener steuerlicher Anreize sollen Investitionen in den Wohnungsbau attraktiver gemacht und gleichzeitig ökologische Standards gefördert werden. Insbesondere die Fokussierung auf den Baubeginn als Kriterium für die Gewährung der AfA und die verbesserten Bedingungen für die Sonderabschreibung zielen darauf ab, die Umsetzung von Bauvorhaben zu beschleunigen und nachhaltiges Bauen zu unterstützen.
Während diese Maßnahmen deutliche Vorteile für Investoren und die Bauindustrie mit sich bringen, bleibt abzuwarten, wie sich diese im Detail auf den Wohnungsmarkt und die Mietpreisentwicklung auswirken werden. Die optimistische Perspektive ist, dass ein erhöhtes Angebot an Wohnraum langfristig zu moderateren Mietpreisen führen und einen Beitrag zur Lösung der Wohnungsnot leisten kann. Gleichzeitig unterstreicht das Wachstumschancengesetz die Bedeutung von Innovation und Nachhaltigkeit in der Bauindustrie, indem es gezielte Anreize für den Bau energieeffizienter und nachhaltiger Wohngebäude setzt. Durch die Fokussierung auf Standards wie das Effizienzhaus 40 und das Nachhaltigkeitssiegel QNG fördert das Gesetz nicht nur den ökologisch verantwortungsvollen Wohnungsbau, sondern trägt auch dazu bei, langfristig Energiekosten für Bewohner zu senken und den ökologischen Fußabdruck von Neubauten zu minimieren.
Herausforderungen und Chancen
Die Umsetzung dieser Maßnahmen stellt die Bauindustrie und Investoren vor neue Herausforderungen, insbesondere hinsichtlich der Einhaltung der erhöhten Standards für Energieeffizienz und Nachhaltigkeit. Gleichzeitig eröffnet das Wachstumschancengesetz jedoch auch neue Chancen: Durch die steuerlichen Anreize und die Förderung von Innovationen kann es zu einem verstärkten Wettbewerb und einer Diversifizierung im Wohnungsbau kommen, die letztendlich den Verbrauchern zugutekommen.
Das Wachstumschancengesetz ist ein ambitionierter Schritt, um den dringend benötigten Wohnungsbau in Deutschland anzukurbeln, die Effizienz und Nachhaltigkeit von Neubauten zu fördern und gleichzeitig das Steuersystem zu vereinfachen und fairer zu gestalten. Durch die Kombination aus degressiver und linearer AfA sowie verbesserten Bedingungen für die Sonderabschreibung bietet das Gesetz eine Vielzahl von Anreizen, die den Wohnungsmarkt beleben und zu einer nachhaltigeren Bauindustrie beitragen könnten. Während die langfristigen Auswirkungen dieser Maßnahmen noch zu beobachten sind, ist das Potenzial für positive Veränderungen im Wohnungsbau und in der städtischen Entwicklung unverkennbar. Die nächsten Jahre werden zeigen, wie effektiv diese Anreize in der Praxis umgesetzt werden und wie sie die Landschaft des deutschen Wohnungsmarktes nachhaltig prägen werden.
Sollten Sie Fragen zur Abschreibung von Immobilien und der steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus haben, unterstützen die Steuerberaterinnen und Steuerberater der WWS-Gruppe gerne.
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