08.2023

Unternehmenstransaktion: Due Diligence-Prüfung sichert beide Seiten ab

Kaufen Unternehmen oder Finanzinvestoren eine Firma, müssen sie sich ein genaues Bild über deren Zustand machen. Die sogenannte Due Diligence-Prüfung sichert den Erwerber vor rechtlichen, steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Risiken ab. Zugleich minimiert sie Haftungsgefahren für Verantwortliche auf beiden Seiten.

Insgesamt fanden im vergangenen Jahr (Stand Mitte Dezember) in Deutschland Übernahmen und Fusionen mit einem Transaktionsvolumen von 107 Milliarden Euro statt. Das entspricht einem Rückgang von 36 Prozent im Vergleich zum Vorjahr (168 Milliarden Euro), zeigen Zahlen von Dealogic und Goldman Sachs, über die unter anderem das Fachmagazin FINANCE berichtet hat. Allerdings habe 2021 auch ein absolutes Rekordjahr mit Deals über insgesamt 209 Milliarden Euro bis zum Jahresende markiert, weil viele Unternehmen sowie Private-Equity-Investoren im Jahr 2020 aufgeschobene Transaktionen 2021 nachgeholt hätten. Zum Vergleich: Im Corona-Jahr 2020 zählten Dealogic und Goldman Sachs Transaktionen mit einem Volumen von 98 Milliarden Euro. Dementsprechend habe das zurückliegende Jahr immerhin nur neun Prozent unter dem Fünf-Jahres-Durchschnitt gelegen, heißt es in dem Bericht weiter.

Genaue Analysen vieler kaufmännischer, steuerlicher und rechtlicher Fragen

Damit findet weiterhin kontinuierliches Geschäft mit Unternehmenstransaktionen statt, die auch kleine und mittelständische Unternehmen erfassen, nicht zuletzt wegen der vielfach zu klärenden Unternehmensnachfolge in Deutschland: Das Institut für Mittelstandsforschung Bonn (IfM) schätzt, dass derzeit jährlich 30.000 Unternehmen zur Übergabe bereitstehen. Die Förderbank KfW kommt auf Basis ihres Mittelstandspanels auf ca. 102.000 Unternehmen pro Jahr. Nach aktuellen Schätzungen wird etwa die Hälfte dieser Unternehmen im Rahmen der Altersnachfolge verkauft.

Kaufen Unternehmen oder Finanzinvestoren eine Firma, stehen genaue Analysen der Zukunfts- und Entwicklungschancen, der Umsatz- und Gewinnstruktur, der Renditemöglichkeiten, der innenliegenden Werttreiber, der Marktpositionierung und des Know-how der Mitarbeiter an. Kurzum alles, das den aktuellen und künftigen Geschäftserfolg beeinflussen kann. Aber ebenso sind Käufer – seien es Strategen, Finanzinvestoren oder Menschen auf dem Weg in die Selbstständigkeit – immer bemüht, mögliche Risiken im Vorfeld auszuschließen. Typische steuerliche und rechtliche Fragen sind: Wurden die Jahresabschlüsse geprüft? Was sagen die Jahresabschlüsse über die finanzielle Leistung und den Zustand des Unternehmens aus? Sind die Prognosen vernünftig und glaubwürdig? Wie hoch sind die aktuellen Kosten, Schulden und Investitionen? Verfügt das Unternehmen über ausreichende finanzielle Mittel, um die Transaktionskosten für das Geschäft zu decken? Bestehen Widersprüche oder Übereinstimmungen zwischen Jahresabschlüssen, Steueranmeldungen und Steuerbescheinigungen? Außerdem werden auf gesellschaftsrechtlicher Ebene die Eigentumsverhältnisse geklärt, damit eine Übertragung von zum Beispiel GmbH- oder AG-Anteilen möglich ist.

Überprüfung sichert den Käufer ab

Das Prinzip nennt man Due Diligence-Prüfung (sinngemäß übersetzt als „im Verkehr gebotene Sorgfalt“). Diese Prüfungen analysieren Stärken und Schwächen des Objekts sowie die entsprechenden Risiken und spielen daher eine wichtige Rolle bei der Wertfindung des Objektes. Im Rahmen dieses Vorgangs macht sich der potenzielle Käufer – gemeinsam mit Rechts-, Steuer- und vielleicht auch Finanzierungsberater – also ein genaues Bild über den Zustand eines Unternehmens. Mit dieser Überprüfung sichert sich der Käufer ab und ermittelt, ob die vorliegenden Zahlen und Fakten mit seinen Vorstellungen übereinstimmen, ob die Angaben des Verkäufers stimmen und ob irgendwo versteckt „explosive“ Details schlummern, zum Beispiel potenzielle Schadensersatzansprüche, Patentstreitigkeiten oder kartell- und wettbewerbsrechtlich relevante Fragestellungen. Das kann auch Markt-, Umwelt-, und Versicherungsfragen betreffen. Due Diligence-Prüfungen analysieren Stärken und Schwächen des Objekts sowie die entsprechenden Risiken und spielen daher eine wichtige Rolle bei der Wertfindung des Objektes.

Die Due Diligence wird also regelmäßig dafür genutzt, um wesentliche potenzielle Deal Breaker zu ermitteln (die sogenannte Red Flag Due Diligence). Dann wird – im wahrsten Sinne des Wortes – die rote Alarmflagge geschwenkt, um auf wirklich schwerwiegende Probleme aufmerksam zu machen, die es vor den weiteren Verhandlungen zunächst einmal zu lösen gilt.

Haftungsrisiken und Streitigkeiten vermeiden

Von den Ergebnissen der Due Diligence-Prüfung hängen im Wesentlichen auch die Preisverhandlungen ab: Entspricht ein Unternehmen den Vorstellungen eines Interessenten, wird er auch bereit sein, einen angemessenen Preis zu zahlen. Neben steuerlichen und rechtlichen Themen geht es dabei um auch um die Frage, ob das Zielunternehmen überhaupt zum potenziellen Käufer passt. Welche Synergieeffekte werden erzielt? Welche Produkte oder Dienstleistungen werden angeboten, die der Käufer noch nicht hat? Wird es eine strategische Übereinstimmung geben?

Darüber hinaus sicher sich Verantwortliche auch selbst durch eine Due Diligence vor einer möglichen Organhaftung ab. Durch die Sorgfaltsprüfung weisen sie nach, dass sie eine gewissenhafte, wirklich begründete Entscheidung getroffen haben, sodass ihnen ein möglicher Misserfolg der Transaktion beziehungsweise der anschließenden Integration nicht persönlich zur Last gelegt werden kann. Und die Ergebnisse der Due Diligence sind auch wichtig für den Verkäufer: Geht alles mit rechten Dingen beim Verkauf zu, können ihnen keine Post-M&A Streitigkeiten berühren, die Fragen betreffen wie: Sind vertragliche Zusicherungen und Garantien tatsächlich richtig? Hat der Verkäufer pflichtgemäß aufgeklärt? Diese und mehr Punkte können durch eine saubere Due Diligence von vornherein vermieden werden.

Die Rechtsanwält:innen, Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen der WWS-Gruppe beraten Käufer und Verkäufer bei der Due Diligence im Rahmen von Unternehmenstransaktionen.

Korrespondenz mit:

Portrait & Vita
Dr. Stephanie Thomas
Geschäftsführerin, Rechtsanwältin, Steuerberaterin, Fachanwältin für Steuerrecht
Tel.: 02166 971-130
E-Mail: sthomas@wws-mg.de

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