10.2024
Steuern sparen: Kosten in der Steuererklärung angeben
Arbeitnehmende können viele Kosten rund um ihre Berufstätigkeit von der Einkommensteuer absetzen. Die Werbungskostenpauschale in Höhe von 1230 Euro pro Jahr kann durch einzelne größere Abzugspositionen überschritten werden. Insbesondere zehn Kostenarten mindern die Steuerlast.
Die Steuererklärung stellt für viele Arbeitnehmende eine Gelegenheit dar, sich einen Teil der gezahlten Steuern zurückzuholen und damit die eigene Steuerlast erheblich zu mindern. Viele sind sich jedoch nicht bewusst, dass zahlreiche beruflich bedingte Ausgaben als Werbungskosten geltend gemacht werden können, die über die automatisch gewährte Werbungskostenpauschale von 1230 Euro hinausgehen. Die Berücksichtigung dieser Kosten in der Steuererklärung kann zu einer spürbaren Steuerersparnis führen. Daher ist es wichtig, sich einen Überblick über die möglichen Abzugspositionen zu verschaffen, um sicherzustellen, dass keine steuerlichen Vorteile ungenutzt bleiben.
Ein wesentlicher Bestandteil der steuerlichen Entlastung für Arbeitnehmer ist die Entfernungspauschale, die die Kosten für den Arbeitsweg kompensieren soll. Für jede einfache Fahrt zur Arbeitsstelle können 30 Cent pro Kilometer geltend gemacht werden. Ab dem 21. Kilometer erhöht sich dieser Betrag auf 38 Cent. Dabei spielt es keine Rolle, welches Verkehrsmittel genutzt wird – ob Auto, Fahrrad oder öffentlicher Nahverkehr. Selbst für den Fußweg zur Arbeit kann die Pauschale angesetzt werden. Diese Regelung zielt darauf ab, die Mobilitätskosten, die im Zusammenhang mit der Berufstätigkeit entstehen, angemessen zu berücksichtigen.
Berufliche Fortbildungen als absetzbare Werbungskosten
Im Zuge der Pandemie haben viele Arbeitnehmer ihre Tätigkeit ins Homeoffice verlegt. Auch für diese Situation bietet das Steuerrecht eine Erleichterung: Die Homeoffice-Pauschale von sechs Euro pro Arbeitstag kann für bis zu 210 Tage im Jahr in Anspruch genommen werden. Dabei ist es unerheblich, ob ein separates Arbeitszimmer vorhanden ist. Diese Pauschale soll den zusätzlichen Aufwand, der durch das Arbeiten von zu Hause entsteht, steuerlich abfedern und stellt eine unkomplizierte Möglichkeit dar, die Steuerlast zu reduzieren.
Berufliche Fortbildungen stellen eine weitere wichtige Kategorie von absetzbaren Werbungskosten dar. Neben den Seminargebühren können auch die anfallenden Fahrt-, Verpflegungs- und Übernachtungskosten steuerlich berücksichtigt werden. Besonders relevant ist hierbei die Pauschale von 30 Cent pro gefahrenem Kilometer für die An- und Abreise. Diese Regelung soll sicherstellen, dass sich berufliche Weiterqualifikation nicht nur fachlich, sondern auch finanziell lohnt. Fortbildungen dienen der Verbesserung der beruflichen Qualifikationen und können langfristig zu höheren Einnahmen führen, weshalb sie auch steuerlich gefördert werden.
Kosten für Internet und Telefonie absetzen
Auch die Anschaffung von Arbeitsmitteln und Möbeln, die überwiegend beruflich genutzt werden, kann die Steuerlast mindern. Hierzu gehören etwa Notebooks, Drucker oder Fachbücher. Sind die Anschaffungskosten relativ gering, können diese sofort in voller Höhe abgesetzt werden. Bei teureren Gegenständen erfolgt die steuerliche Berücksichtigung über mehrere Jahre hinweg in Form von Abschreibungen. Diese Regelung berücksichtigt die Abnutzung der Arbeitsmittel über die Jahre und ermöglicht eine gleichmäßige Verteilung der Kosten auf mehrere Steuerjahre.
Ein weiteres Feld, das zu steuerlichen Entlastungen führen kann, sind die Kosten für Internet und Telefonie, die beruflich genutzt werden. Diese Ausgaben können pauschal oder nach genauer Aufzeichnung abgesetzt werden. Für Arbeitnehmer, die häufig beruflich telefonieren oder das Internet nutzen, bietet diese Regelung eine willkommene Möglichkeit, die damit verbundenen Kosten steuerlich geltend zu machen. Die Berücksichtigung solcher Kommunikationskosten reflektiert die zunehmende Bedeutung digitaler Arbeitsmittel im Berufsalltag.
Kosten für spezifische Arbeitskleidung steuerlich geltend machen
Das häusliche Arbeitszimmer stellt für viele eine zentrale Basis ihrer beruflichen Tätigkeit dar. Entspricht es dem Mittelpunkt der beruflichen Aktivitäten, können die tatsächlichen Kosten des Arbeitszimmers in voller Höhe abgesetzt werden. Alternativ steht eine Pauschale von 1.230 Euro pro Jahr zur Verfügung. Diese Regelung trägt dem Umstand Rechnung, dass ein eigenes Arbeitszimmer oft hohe Kosten verursacht, die ansonsten unberücksichtigt blieben. Auch Umzugskosten, die aufgrund eines Jobwechsels oder einer Versetzung entstehen, sind steuerlich absetzbar. Dazu zählen nicht nur die direkten Umzugskosten, sondern auch solche für Wohnungsbesichtigungen oder vorübergehende doppelte Mietzahlungen. Diese Regelung soll die berufliche Mobilität fördern und die mit einem Umzug verbundenen finanziellen Belastungen abmildern.
Berufskleidung, die nicht privat genutzt werden kann, wie Uniformen oder Schutzkleidung, sowie deren Reinigungskosten, sind ebenfalls absetzbar. Diese Regelung trägt den speziellen Anforderungen bestimmter Berufsgruppen Rechnung und stellt sicher, dass die Kosten für spezifische Arbeitskleidung nicht zulasten der Arbeitnehmenden gehen.
Beiträge für berufsspezifische Versicherungen und Mitgliedschaften geltend machen
Bewerbungskosten stellen eine weitere Möglichkeit dar, die Steuerlast zu senken. Ob es sich um die Kosten für Bewerbungsfotos, Inserate oder Fahrten zu Vorstellungsgesprächen handelt – all diese Ausgaben können abgesetzt werden. Dies gilt auch für die Kosten, die durch Online-Bewerbungen entstehen. Diese steuerliche Entlastung soll den Aufwand für die Suche nach einem neuen Arbeitsplatz ausgleichen und damit die berufliche Neuorientierung unterstützen.
Schließlich können auch die Beiträge für berufsspezifische Versicherungen und Mitgliedschaften, wie etwa in Berufsverbänden oder Gewerkschaften, als Werbungskosten geltend gemacht werden. Diese Regelung erkennt an, dass solche Ausgaben zur Absicherung beruflicher Risiken und zur Vertretung beruflicher Interessen erforderlich sind und daher steuerlich berücksichtigt werden sollten.
Zusammengefasst zeigt sich, dass Arbeitnehmende durch die Berücksichtigung zahlreicher berufsbedingter Ausgaben ihre Steuerlast erheblich senken können. Es lohnt sich, die einzelnen Positionen genau zu prüfen und in der Steuererklärung anzusetzen, um die automatisch gewährte Werbungskostenpauschale möglichst zu überschreiten. Denn eine gut durchdachte Steuererklärung kann dazu führen, dass ein erheblicher Teil der gezahlten Steuern zurückerstattet wird, was sich positiv auf das finanzielle Wohlbefinden auswirkt. Die Expert:innen für Steuerberatung der WWS-Gruppe unterstützen bei der Optimierung der Einkommensteuer.
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