09.2025
Schenkungssteuererklärung bei der Unternehmensnachfolge: Strategien zur steueroptimierten Vermögensübertragung
Die lebzeitige Übertragung von Unternehmen oder Unternehmensanteilen stellt eine zentrale Weichenstellung für den Fortbestand von Familienunternehmen dar. Gleichzeitig birgt sie komplexe steuerliche Herausforderungen, insbesondere im Hinblick auf die Schenkungssteuer.
Unternehmensnachfolgen zählen zu den anspruchsvollsten Gestaltungsaufgaben im Mittelstand. Sie berühren nicht nur familiäre und strategische Fragen, sondern stellen Unternehmer auch vor erhebliche steuerliche Herausforderungen. Gerade die Übertragung von Unternehmen oder Anteilen zu Lebzeiten wirft komplexe Fragen zur Schenkungssteuer auf, deren Beantwortung maßgeblich über den wirtschaftlichen Erfolg der Nachfolge entscheidet. Umso wichtiger ist es, die steuerlichen Rahmenbedingungen, Gestaltungsmöglichkeiten und Fallstricke frühzeitig zu kennen und professionell zu adressieren.
Steuerliche Grundlagen der Unternehmensübertragung
Bei der Übertragung von Betriebsvermögen zu Lebzeiten gelten die Privilegien der §§ 13a/b ErbStG. Die Regelverschonung ermöglicht eine Steuerbefreiung von 85 Prozent des Unternehmenswerts, sofern der Nachfolger in den nächsten fünf Jahren bestimmte Nachbehaltensregeln einhält, also vereinfacht ausgedrückt mindestens fünf Jahre den Betrieb in seinem Bestand fortführt und die Lohnsummenklausel einhält. Ein gleitender Abzugsbetrag von bis zu 150.000 Euro sorgt dafür, dass Betriebe bis zu einem Wert von einer Million Euro vollständig steuerfrei übertragen werden können. Die Optionsverschonung bietet unter strengeren Auflagen – darunter einer verlängerten Behaltensfrist von sieben Jahren – sogar eine vollständige Steuerfreistellung. Voraussetzung ist, dass das Verwaltungsvermögen (zum Beispiel fremdgenutzte Immobilien) weniger als 20 Prozent des Betriebswerts ausmacht.
Strategien zur Steueroptimierung und Schenkungssteuererklärung
Ein zentrales Instrument ist die vorweggenommene Erbfolge durch gestaffelte Schenkungen im Zehn-Jahres-Rhythmus. Dadurch lassen sich Freibeträge mehrfach nutzen (400.000 Euro pro Kind alle zehn Jahre). Familienunternehmen mit komplexen Beteiligungsstrukturen können durch Poolvereinbarungen oder die Gründung einer Familienstiftung steuerliche Härten umgehen, insbesondere bei Anteilsübertragungen unter 25 Prozent. Ein aktuelles Urteil des Bundesfinanzhofs (Az. VI R 21/22) bestätigt, dass die unentgeltliche Übertragung von Unternehmensanteilen an Mitarbeitende nicht ohne Weiteres zu Arbeitslohn führt, sondern ausschließlich der Schenkungssteuer unterliegen kann – selbst wenn diese als Nachfolgelösung ohne Kaufpreis erfolgt. Dies eröffnet neue Möglichkeiten für betriebsinterne Nachfolgemodelle.
Die Ermittlung des gemeinen Werts bildet die steuerliche Basis. Hier kommt – ohne ein Gutachten – das vereinfachte Ertragswertverfahren zur Anwendung: Der durchschnittliche Jahresgewinn der letzten drei Jahre wird mit dem Kapitalisierungsfaktor 13,75 multipliziert. Wichtig ist die präzise Untersuchung auf Verwaltungsvermögen, da Letzteres voll steuerpflichtig werden kann. Eine detaillierte Dokumentation der betrieblichen Vermögenswerte sowie langfristige Planungssicherheit sind unverzichtbar, um Nachversteuerungsrisiken zu vermeiden, zeigt die Praxis immer wieder.
Typische Fallstricke und Lösungsansätze
Ein häufiger Fehler liegt in der Unterschätzung von fiktiven Schenkungen: Bereits die Einlage überproportionaler Vermögenswerte in eine GmbH kann als verdeckte Vermögensverschiebung gewertet werden – selbst ohne Schenkungsabsicht. Ebenso kritisch sind gemischte Schenkungen, bei denen entgeltliche und unentgeltliche Komponenten vermischt werden. Weitere Risiken entstehen durch Unterlassen der Meldepflicht innerhalb von drei Monaten nach Schenkung und Verstöße gegen die Behaltensfristen durch vorzeitigen Verkauf von Betriebsteilen.
Die steueroptimierte Unternehmensnachfolge erfordert eine mehrstufige Strategie: von der Auswahl des passenden Verschonungsmodells über die strukturelle Gestaltung der Anteilsübertragung bis zur präzisen Erstellung der Schenkungssteuererklärung. Angesichts der jüngsten Rechtsprechung des BFH und der zunehmenden Komplexität des Steuerrechts wird die frühzeitige Einbindung von Expert:innen zum entscheidenden Erfolgsfaktor. Eine professionelle Beratung sichert nicht nur steuerliche Vorteile, sondern stabilisiert auch die betriebliche Kontinuität über Generationen hinweg. Individuelle Gestaltungen bedürfen stets einer fallbezogenen Prüfung durch Rechtsanwält:innen und Steuerberater:innen wie die der WWS-Gruppe.
Korrespondenz mit:
Geschäftsführerin, Rechtsanwältin, Steuerberaterin, Fachanwältin für Steuerrecht
Tel.: 02166 971-130
E-Mail: s.thomas@wws-gruppe.de
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