10.2022
Risiken bei der Unternehmensübernahme vermeiden
Das weltweite M&A-Geschäft hat 2021 alle Rekorde gebrochen, und auch in Zukunft dürfte sich der Markt positiv entwickeln. Wichtig dabei ist, dass Erwerber:innen äußerste Sorgfalt walten lassen. Daher stehen umfassende Due Diligence-Prüfungen wie die „Red Flag Analysis“ im Fokus, die sich auf das Aufspüren wesentlicher „Deal Breaker“ konzentriert.
Die Managementberatung Bain & Company hatte Anfang Februar ihren globalen Report zu Fusionen und Übernahmen veröffentlicht („Global M&A Report 2022“). „Der disruptive Wandel in etlichen Bereichen der Wirtschaft treibt das globale M&A-Geschäft. Selbst hohe Bewertungen halten Unternehmen nicht davon ab, Zukäufe zu tätigen, damit sie etwa in puncto digitale Transformation schneller vorankommen. Auch die niedrigen Zinsen erleichtern strategischen Käufern sowie Finanzinvestoren Übernahmeentscheidungen. Und die Renaissance der Special Purpose Acquisition Companies (SPACs) hat den Boom zusätzlich angeheizt. Entsprechend ist das weltweite M&A-Volumen 2021 deutlich gestiegen und erreichte mit 5,9 Billionen US-Dollar einen neuen Höchststand. Im Jahr 2019, also vor Ausbruch der Corona-Pandemie, waren lediglich 4,0 Billionen US-Dollar verzeichnet worden“, heißt es.
Dann brach der Krieg in der Ukraine aus, und die M&A-Aktivitäten wurden abrupt gestoppt. Aber laut der auf M&A-Beratung spezialisierten Investmentbank Lincoln International AG hat das Geschehen am M&A-Markt jedoch seit dem Frühsommer 2022 wieder stark an Fahrt aufgenommen, wobei hiervon vor allem mittelgroße Transaktionen betroffen sind. Dies belegen die M&A-Statistiken für das erste Halbjahr 2022: Zwar sei in Deutschland im Vergleich zu 2021 das aggregierte Dealvolumen gefallen, aber die Anzahl der Transaktionen mit etwa 1000 nahezu konstant geblieben.
Jährlich suchen in Deutschland 30.000 Unternehmen einen neuen Chef
Und mit Blick in die Zukunft schreibt Lincoln International: „Trotz des schwierigen Umfelds und aller Unsicherheiten dürfte sich der deutsche M&A-Markt im zweiten Halbjahr weiter positiv entwickeln. Für 2023 sieht unser Haus eine anhaltend rege M&A-Aktivität deutscher Firmen sowohl auf der Käuferseite als auch als Übernahmetargets.“ Dazu kommen die hohen Bedarfe bei der Unternehmensnachfolge. Jährlich suchen in Deutschland 30.000 wirtschaftlich gut laufende Unternehmen einen neuen Chef oder anders: Für den Zeitraum 2022 bis 2026 schätzt das Institut für Mittelstandsforschung (IfM) Bonn, dass bundesweit bei etwa 190.000 Unternehmen eine Unternehmensnachfolge zu erwarten ist. Mit fast 40.000 Unternehmen stehen die meisten Nachfolgen in Nordrhein-Westfalen an, gefolgt von Bayern mit fast 35.000 und Baden-Württemberg mit mehr als 27.000. Die Branchen, die davon am meisten betroffen sein könnten, sind unternehmensbezogenen Dienstleistungen, gefolgt vom produzierenden Gewerbe und dem Handel.
Financial Due Diligence in Kombination mit Tax Due Diligence
Wichtig dabei ist, dass Erwerber:innen äußerste Sorgfalt walten lassen. Sie dürfen sich nicht in gutem Glauben auf die Angaben der Verkaufsseite verlassen, sondern sollten dringend eigene Analysen durchführen, um zu tragfähigen Ergebnissen für eine Transaktionsentscheidung zu gelangen. Für Übernehmer – ob sie aus der Familie stammen oder eben Fremde sind – besteht also die Kernaufgabe darin, Risiken für das eigene Vermögen so gut es geht auszuschließen. Eine Übernahme kann immer riskant sein, auch wenn das Übernahmeziel beispielsweise gut bekannt ist. Es können sich nach dem Abschluss der Transaktion schwerwiegende Mängel und Risiken bei dem Unternehmen herausstellen, die, wären sie zuvor bekannt gewesen, durchaus dazu geführt hätten, den Betrieb nicht zu kaufen. Daher sollte eine Firmenübernahme nicht ohne eingehende Due Diligence-Prüfungen passieren.
Besonders wichtig dabei ist die Financial Due Diligence in Kombination mit einer steuerlichen Due Diligence (Tax Due Diligence). Dabei bewerten Expert:innen im Auftrag des Kaufinteressenten die finanzielle Situation des entsprechenden Unternehmens, indem sie die Unternehmenslage bezüglich des Unternehmensvermögens und der Finanz- und Ertragslage prüfen. Die Ergebnisse der Financial Due Diligence werden zur Kaufpreisermittlung, Kaufvertragsgestaltung, zur Verhandlungsführung sowie als Basis für Integrationspläne verwendet.
Ergebnisse der „Red Flag Analysis“ für Sicherungsklauseln
Durch diese umfassenden Maßnahmen sorgt die Financial Due Diligence dafür, dass das Risiko einer Fehlakquisition so weit wie möglich gesenkt wird. Im Mittelpunkt steht die sogenannte „Red Flag Analysis“. Dabei untersuchen die Berater unter finanziellen, steuerlichen und rechtlichen Gesichtspunkten das Unternehmen auf potenzielle „Deal Breaker“, also auf Faktoren, die trotz einer guten Bilanz und positiven Zukunfts- und Gewinnaussichten dazu führen können, von einem Kauf besser Abstand zu nehmen. Denn eine Transaktion später auf dem Klageweg rückabzuwickeln, ist zwar möglich, aber mit hohem Aufwand verbunden und sollte besser von vorneherein vermieden werden.
Die Ergebnisse der „Red Flag Analysis“ können die Grundlage dafür schaffen, beispielsweise bestimmte Klauseln in den Übernahmevertrag einziehen, um sich dadurch die Möglichkeit von nachträglichen Kaufpreisreduzierungen oder sogar einer vollständigen Rückabwicklung des Kaufvertrags und damit der Transaktion zu erhalten. Damit schützt sich nicht nur das Unternehmen an sich vor finanziellen und/oder rechtlichen Problemen, die zum Beispiel aus hohen offenen Steuer-Verbindlichkeiten, Gefahren von Steuerstrafverfahren oder auch schwerwiegenden Verstößen gegen steuerliche Compliance-Vorschriften, das Wettbewerbsrecht oder andere Rechtsvorschriften resultieren können. Auch Organe und Gesellschafter:innen des erwerbenden Unternehmens sichern sich ab, denn eine Fehlentscheidung kann weitreichende Haftungsfenster gegen die Verantwortlichen öffnen.
Die Rechtsanwält:innen, Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen der WWS-Gruppe stehen Investor:innen jederzeit für umfassende Due Diligence-Prüfungen bei allen Transaktionen zur Verfügung.
Korrespondenz mit:

Geschäftsführerin, Rechtsanwältin, Steuerberaterin, Fachanwältin für Steuerrecht
Tel.: 02166 971-130
E-Mail: s.thomas@wws-gruppe.de
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