11.2024

Neue Berichts- und Prüfungspflichten im Bereich der Nachhaltigkeit

Mit der Einführung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) steht eine umfassende Neuausrichtung der Nachhaltigkeitsberichterstattung bevor. Unternehmen sind verpflichtet, detaillierte Angaben zu ihren ökologischen, sozialen und Governance-Aktivitäten (ESG) zu machen, während Wirtschaftsprüfungsgesellschaften die Prüfung dieser neuen Anforderungen übernehmen. Die CSRD stellt hohe Anforderungen an die Transparenz und Überprüfbarkeit von Nachhaltigkeitsberichten an Unternehmen, worauf sich die WWS-Gruppe umfassend eingestellt hat.

Mit der Einführung der neuen EU-Richtlinie zur Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) werden nachhaltigkeitsbezogene Berichtspflichten für Unternehmen weitreichend reformiert. Die Richtlinie fordert von Unternehmen nicht nur detailliertere Berichterstattung über ihre ökologischen und sozialen Aktivitäten, sondern auch eine externe Prüfung dieser Informationen. Diese umfassenden Anforderungen setzen Unternehmen zunehmend unter Druck, sich intensiver mit Nachhaltigkeit auseinanderzusetzen, was die Aufgabe von Wirtschaftsprüfungsgesellschaften in diesem Kontext erheblich erweitert.

Die CSRD zielt darauf ab, die Nachhaltigkeitsberichterstattung für eine größere Anzahl von Unternehmen obligatorisch zu machen. Sie ersetzt die bisherige Non-Financial Reporting Directive (NFRD) und erweitert die Berichtspflichten auf fast 50.000 Unternehmen in der EU, einschließlich kleiner und mittelständischer Unternehmen (KMUs), die an regulierten Märkten gelistet sind. Auch Nicht-EU-Unternehmen, die auf dem EU-Markt tätig sind und Umsätze von über 150 Millionen Euro erzielen, sind von den neuen Anforderungen betroffen. Unternehmen müssen ihre Berichte gemäß den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) erstellen, die spezifische Vorgaben für Bereiche wie Umwelt und soziale Verantwortung machen. Diese Standards sorgen für eine einheitliche und vergleichbare Berichterstattung und helfen, die Transparenz gegenüber Investoren, Verbrauchern und der breiten Öffentlichkeit zu erhöhen.

Ein zentrales Element der CSRD ist die sogenannte „doppelte Wesentlichkeitsprinzip“, die die Basis für die Nachhaltigkeitsberichterstattung bildet. Unternehmen müssen nicht nur offenlegen, wie sich Nachhaltigkeitsrisiken auf ihr Geschäft auswirken (zum Beispiel durch den Klimawandel), sondern auch, welchen Einfluss ihre Geschäftstätigkeit auf Umwelt und Gesellschaft hat.

Externe Prüfung der Nachhaltigkeitsberichte

Eine weitere Neuerung der CSRD besteht darin, dass Unternehmen nun auch ihre Nachhaltigkeitsberichte von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen müssen. Das bedeutet, dass nicht-finanzielle Informationen, wie Umwelt- und Sozialdaten, langfristig denselben Prüfanforderungen unterliegen wie traditionelle Finanzdaten. Wirtschaftsprüfungsgesellschaften müssen sicherstellen, dass die gemeldeten Daten den geltenden Vorschriften entsprechen. Dies stellt eine signifikante Herausforderung dar, da es im Bereich der Nachhaltigkeitsprüfung – anders als bei der Finanzberichterstattung – bisher kein etabliertes Prüfungsvorgehen gibt. Prüfer müssen neue Ansätze und Prüfverfahren entwickeln, um sicherzustellen, dass die veröffentlichten Daten korrekt und vollständig sind. Dies umfasst sowohl die Prüfung der CSRD-konformen Auswahl der Themen als auch die Prüfung der Qualität und Richtigkeit von Daten zum Beispiel zu CO2-Emissionen oder sozialen Indikatoren.

Unterstützung bei der Umsetzung der CSRD-Anforderungen

Beratungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften spielen auch eine wesentliche Rolle bei der Beratung von Unternehmen hinsichtlich der Einhaltung der neuen Berichtspflichten. Sie unterstützen Unternehmen bei der Implementierung der erforderlichen Berichtsprozesse inklusive der Datenerhebung gemäß ESRS. Dabei müssen sie sicherstellen, dass die Unternehmen alle relevanten ESG-Bereiche (Environmental, Social, Governance) berücksichtigen und die für die Berichterstattung erforderlichen Daten zuverlässig und in Übereinstimmung mit den EU-Vorgaben erheben. Um den steigenden Anforderungen gerecht zu werden, setzen viele Unternehmen zunehmend auf spezialisierte Tools, um die umfangreichen Datenmengen effizient zu erfassen und zu verarbeiten.

Die CSRD soll zu einer Neuausrichtung der Unternehmen nicht nur hinsichtlich ihrer Berichterstattung führen

Die intensive Beschäftigung mit der Nachhaltigkeitsberichterstattung trägt nicht nur zur Einhaltung der regulatorischen Anforderungen bei, sondern kann auch Wettbewerbsvorteile schaffen, da Investoren und Konsumenten immer stärker auf nachhaltige Praktiken achten. Nachhaltigkeitsberichte werden zunehmend als Indikator für die langfristige Stabilität und Zukunftsfähigkeit von Unternehmen betrachtet, was das Vertrauen von Investoren stärkt und die Kapitalbeschaffung erleichtern kann.

Langfristig wird die CSRD dazu beitragen, dass Nachhaltigkeit ein fester Bestandteil der unternehmerischen Verantwortung und Transparenz wird, was nicht nur den regulatorischen Anforderungen entspricht, sondern auch das Vertrauen in Unternehmen und ihre Geschäftsmodelle stärkt. In Anbetracht dieser umfassenden Änderungen müssen Unternehmen jetzt handeln, um die notwendigen Berichtsprozesse aufzubauen und ihre Nachhaltigkeitsstrategien zu stärken. Beratungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften werden in diesem Transformationsprozess eine unverzichtbare Rolle spielen, indem sie Unternehmen durch den komplexen Prozess der CSRD-konformen Berichterstattung begleiten und sicherstellen, dass diese neuen Anforderungen erfolgreich umgesetzt werden.

Die WWS-Gruppe hat sich für ihre mittelständischen Mandanten auf die Berichterstattungspflichten im Bereich der Nachhaltigkeit eingestellt. Ihre auf ESG-/CSRD-Themen spezialisierten Mitarbeitenden unterstützen Unternehmen daher dabei, umfassend über Umwelt-, Sozial- und Governance-Aktivitäten zu berichten, um die neuen Vorschriften wirklich einzuhalten.

 

 

Korrespondenz mit:

Matthias Gehlen
Geschäftsführer, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater
Tel.: 02166 971-0
Fax: 02166 971-200
E-Mail: mgehlen@wws-mg.de

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