04.2018

Nachzahlungszinsen vermeiden

Die WWS hat Ihre Steuererklärung an das Finanzamt übertragen und Sie haben noch keinen Steuerbescheid? Ergibt sich ein Erstattungsbetrag, kann man sich freuen. Ab April werden Erstattungsbeträge, die für das Jahr 2016 vom Finanzamt gezahlt werden, mit 6 % p.a. verzinst. Dies gilt jedoch auch für Nachzahlungen. Zur Beantragung einer freiwilligen, nachträglichen Vorauszahlung ist es jetzt zu spät. Sie können den Nachzahlungsbetrag jedoch auch ohne Steuerbescheid an das Finanzamt überweisen. Dann kann nach Ergehen des Bescheides ein Antrag auf Erlass der Zinsen gestellt werden. Die Zinsen, die seit dem Eingang der freiwilligen Vorauszahlung bis zum Ablauf der Zinsfestsetzungsfrist entstanden sind, müssen aus sachlichen Billigkeitsgründen erlassen werden.

Zurück

Auf dem neuesten Stand

Unsere Mitarbeiter befassen sich für unsere Mandanten laufend mit aktuellen Themen aus

Wirtschaftsprüfung ›

Wirtschaftsprüfung

Unsere Wirtschaftsprüfer prüfen auch Ihren Jahresabschluss, implementieren Risikofrüherkennungs- und Kontrollsysteme, achten auf Compliance Regeln und haben aktuelle Entscheidungen fest im Blick.

Steuerberatung ›

Steuerberatung

Unsere Steuerberater informieren unsere Mandanten laufend über steuerrelevante Neuigkeiten: neue Unterstützungsangebote, geänderte Antragsfristen, außergewöhnliche Gestaltungsmöglichkeiten u. v. m.

Rechtsberatung ›

Rechtsberatung

Welche Entscheidungen haben welche Auswirkungen auf Ihr Geschäft? Unsere Rechtsberatung informiert unsere Mandanten laufend über Änderungen in verschiedenen für sie relevanten Rechtsgebieten.