07.2026
Internationale Zusatzqualifikationen im deutsch-niederländischen Beratungsgeschäft
Die Beratung grenzüberschreitend tätiger Unternehmen verlangt die sichere Anwendung mehrerer Rechts- und Rechnungslegungssysteme. Steuerliche Sachverhalte müssen mit dem Jahresabschluss übereinstimmen, während Bewertungen und konzerninterne Berichte auf denselben wirtschaftlichen Annahmen beruhen sollten. Internationale Zusatzqualifikationen geben deshalb Aufschluss darüber, welche fachlichen Methoden ein Berater beherrscht und wie sicher er zwischen deutschen, europäischen und
US-amerikanischen Standards vermitteln kann.
Niederländische Unternehmen, die in Deutschland tätig werden, benötigen häufig bereits in einer frühen Phase Beratung zu mehreren steuerlichen Themen. Sie müssen sich in Deutschland registrieren, umsatzsteuerliche Pflichten erfüllen und gegebenenfalls die Lohnabrechnung für Beschäftigte organisieren. Hinzu kommt die Erstellung des ersten deutschen Jahresabschlusses. Mit dem Umfang der Geschäftstätigkeit steigen auch die fachlichen Anforderungen. Konzerninterne Lieferungen und Dienstleistungen müssen zu angemessenen Preisen abgerechnet werden, die deutsche Tochtergesellschaft wird in die Konzernberichterstattung einbezogen, und Änderungen der Unternehmensstruktur können Bewertungen erforderlich machen.
Die Beratung bewegt sich damit an mehreren Schnittstellen. Der deutsche Einzelabschluss folgt dem Handelsgesetzbuch, während der niederländische Mutterkonzern möglicherweise nach IFRS oder Dutch GAAP berichtet. Steuerlich müssen Gewinne zwischen den beteiligten Gesellschaften sachgerecht aufgeteilt werden. Eine Umstrukturierung kann zugleich Auswirkungen auf die Verrechnungspreise, die Bilanzierung und den Wert einzelner Unternehmensteile haben. Werden diese Fragen voneinander getrennt bearbeitet, entstehen leicht Widersprüche, die bei einer Betriebsprüfung, einer Abschlussprüfung oder innerhalb der Konzernberichterstattung sichtbar werden. Zusätzliche Qualifikationen stehen in diesem Umfeld für eine fachliche Spezialisierung, die über die allgemeinen Berufszulassungen hinausgeht. Sie weisen vertiefte Kenntnisse in klar umrissenen Bereichen nach. Ihr Nutzen erschließt sich aus den Aufgaben, die bei grenzüberschreitenden Mandaten tatsächlich anfallen.
Deutsche Berufszulassungen als fachlicher Ausgangspunkt
Die Zulassungen als Steuerberater und Wirtschaftsprüfer bilden in Deutschland eine anspruchsvolle berufliche Grundlage. Beide Berufe unterliegen gesetzlichen Zugangsvoraussetzungen, einer eigenen Berufsaufsicht und verbindlichen Berufspflichten. Ihre Tätigkeitsbereiche überschneiden sich teilweise, verfolgen jedoch unterschiedliche fachliche Schwerpunkte. Bei grenzüberschreitenden Mandaten ergänzt sich die Arbeit beider Berufe. Die steuerliche Behandlung konzerninterner Leistungen muss zur Verbuchung im Jahresabschluss passen. Rückstellungen, Wertberichtigungen oder latente Steuern können sowohl für die Rechnungslegung als auch für die steuerliche Beurteilung von Bedeutung sein. Werden dieselben Sachverhalte aus beiden fachlichen Perspektiven geprüft, lassen sich Unterschiede früher erkennen und konsistent auflösen.
Diese Verbindung gewinnt zusätzlich an Bedeutung, wenn eine deutsche Tochtergesellschaft ihre Zahlen an eine niederländische Konzernmutter melden muss. Der handelsrechtliche Abschluss der GmbH bleibt nach deutschem Recht zu erstellen. Gleichzeitig erwartet die Muttergesellschaft häufig eine Überleitung auf die im Konzern angewandten Rechnungslegungsgrundsätze. Der Berater muss dann verstehen, wie sich eine bilanzielle Entscheidung im deutschen Abschluss auf das Konzernreporting und auf die Steuerberechnung auswirkt.
Fachberater für Internationales Steuerrecht als geregelter Qualifikationsnachweis
Die Bezeichnung „Fachberater für Internationales Steuerrecht“ gehört zum Berufsrecht der Steuerberater. Sie darf nur geführt werden, wenn die zuständige Steuerberaterkammer die erforderliche Befugnis erteilt hat. Voraussetzung sind besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen, die deutlich über die allgemeinen Anforderungen des Steuerberaterberufs hinausgehen. Das internationale Steuerrecht umfasst mehrere Regelungsebenen. Nationale Steuergesetze bestimmen zunächst, wann Deutschland einen Sachverhalt besteuern darf. Doppelbesteuerungsabkommen legen fest, wie Besteuerungsrechte zwischen den beteiligten Staaten verteilt werden. Hinzu kommen europarechtliche Vorgaben, die nationales Steuerrecht begrenzen oder seine Auslegung beeinflussen können.
Im deutsch-niederländischen Geschäft betrifft dies unter anderem die Frage, ob ein Unternehmen in Deutschland eine Betriebsstätte unterhält, welcher Gesellschaft ein Gewinn zuzurechnen ist und wie Zahlungen zwischen verbundenen Unternehmen behandelt werden. Auch die steuerlichen Folgen von Entsendungen, grenzüberschreitenden Dienstleistungen oder konzerninternen Finanzierungen verlangen Kenntnisse mehrerer Rechtsordnungen. Ein Fachberater für Internationales Steuerrecht muss solche Zusammenhänge methodisch erfassen und in der Beratung anwenden können. Die Aufgabe besteht häufig darin, die deutsche Besteuerung mit dem niederländischen Steuerrecht und dem Doppelbesteuerungsabkommen abzustimmen. Eine Lösung, die allein nach deutschem Recht plausibel erscheint, kann in den Niederlanden zu einer abweichenden Beurteilung führen. Im ungünstigen Fall beanspruchen beide Staaten einen Teil desselben Besteuerungssubstrates.
Besondere Aufmerksamkeit verdienen Verrechnungspreise. Eine niederländische Muttergesellschaft kann ihrer deutschen Tochter Waren liefern, Managementleistungen berechnen oder ein Darlehen gewähren. Jede dieser Beziehungen muss dem Fremdvergleich entsprechen. Die beteiligten Gesellschaften müssen darlegen können, welche Aufgaben sie erfüllen, welche wirtschaftlichen Risiken sie übernehmen und wie daraus die vereinbarte Vergütung abgeleitet wurde. Internationale Steuerberatung erschöpft sich daher nicht in der Anwendung einzelner Vorschriften. Verträge, tatsächliche Abläufe und Buchungen müssen übereinstimmen. Wird eine deutsche Gesellschaft vertraglich als eigenständiger Vertriebspartner bezeichnet, während Preise und Kundenbedingungen vollständig in den Niederlanden entschieden werden, kann diese Abweichung die Gewinnverteilung beeinflussen. Ein Berater mit entsprechender Spezialisierung muss solche Unterschiede erkennen, bevor sie Gegenstand einer Betriebsprüfung werden.
Unternehmensbewertung bei Umstrukturierungen und Transaktionen
Die Qualifikation „Certified Valuation Analyst“, kurz CVA, weist vertiefte Kenntnisse in der Unternehmensbewertung nach. Sie ist bei grenzüberschreitenden Mandaten von Bedeutung, weil Bewertungen keineswegs allein bei einem Unternehmenskauf benötigt werden. Auch konzerninterne Umstrukturierungen können eine Wertermittlung erfordern. Werden Anteile an einer deutschen Tochtergesellschaft innerhalb der niederländischen Unternehmensgruppe veräußert oder in eine andere Gesellschaft eingebracht, muss häufig ein angemessener Wert bestimmt werden. Gleiches gilt, wenn Geschäftsbereiche verlagert, immaterielle Wirtschaftsgüter überlassen oder wesentliche Funktionen innerhalb der Gruppe neu verteilt werden. Die Bewertung steht dabei in engem Zusammenhang mit dem Steuerrecht. Ein Unternehmen kann einen bestimmten Kaufpreis oder Verrechnungspreis nur dann überzeugend begründen, wenn die Bewertungsannahmen zur wirtschaftlichen Situation passen. Die Finanzverwaltung untersucht regelmäßig, welche Erträge künftig erwartet werden können, welche Risiken bestehen und welche finanziellen Mittel für die Geschäftstätigkeit benötigt werden.
Gerade bei mittelständischen Unternehmensgruppen entstehen Schwierigkeiten, wenn zentrale Funktionen über Jahre informell zwischen Deutschland und den Niederlanden verteilt wurden. Die niederländische Mutter kann etwa die strategische Steuerung übernehmen, während die deutsche Tochter den Vertrieb und den Kundendienst verantwortet. Soll später eine Funktion von einer Gesellschaft auf die andere verlagert werden, muss geprüft werden, ob dabei ein steuerlich relevanter Wert den Rechtsträger wechselt. Eine belastbare Unternehmensbewertung verbindet die wirtschaftliche Planung mit den tatsächlichen Verhältnissen. Umsatz- und Ergebnisprognosen müssen zu den Marktannahmen passen. Investitionen, Finanzierungskosten und betriebliche Risiken dürfen nicht unabhängig voneinander angesetzt werden. Bei konzerninternen Vorgängen kommt hinzu, dass die Bewertung dem Fremdvergleich standhalten muss.
CVA-Kenntnisse können daher auch bei Verrechnungspreisfragen hilfreich sein. Werden Markenrechte, Kundenbeziehungen oder technische Kenntnisse innerhalb der Gruppe genutzt, stellt sich die Frage, welchen wirtschaftlichen Nutzen sie für die jeweilige Gesellschaft haben. Eine pauschale Lizenzgebühr reicht als Begründung häufig nicht aus. Erforderlich ist eine nachvollziehbare Analyse, die den Wert des überlassenen Rechts und den Nutzen für die deutsche Gesellschaft berücksichtigt. Bei Unternehmenstransaktionen entsteht ein weiterer Anwendungsbereich. Kaufpreisdefinitionen beruhen regelmäßig auf Kennzahlen wie EBITDA, Nettofinanzverschuldung oder Working Capital. Diese Begriffe müssen im Kaufvertrag präzise definiert werden, weil unterschiedliche Rechnungslegungsgrundsätze zu abweichenden Ergebnissen führen können. Bewertungskenntnisse helfen dabei, solche Abweichungen früh zu erkennen und die wirtschaftlichen Folgen zu beurteilen.
IFRS und HGB innerhalb einer Unternehmensgruppe
Weil grenzüberschreitende Unternehmensgruppen ihre Geschäftsvorfälle häufig nach mehreren Rechnungslegungssystemen abbilden müssen, entsteht ein regelmäßiger Abstimmungsbedarf. IFRS sind in der Europäischen Union rechtlich verankert. Unternehmen, deren Wertpapiere an einem geregelten Markt der EU gehandelt werden, müssen ihre Konzernabschlüsse grundsätzlich nach den von der EU übernommenen IFRS erstellen. Auch nicht kapitalmarktorientierte Gruppen nutzen IFRS teilweise freiwillig, etwa weil Investoren, Kreditgeber oder internationale Geschäftspartner vergleichbare Finanzinformationen erwarten.
Die Unterschiede zum deutschen Handelsrecht betreffen zahlreiche Bilanzierungsfragen. Rückstellungen können nach anderen Kriterien angesetzt und bewertet werden. Leasingverhältnisse erscheinen im IFRS-Abschluss häufig anders als im deutschen Einzelabschluss. Auch bei der Umsatzrealisierung oder bei der Behandlung von Entwicklungskosten können sich Abweichungen ergeben. Für die deutsche Tochter bedeutet dies, dass ihre HGB-Zahlen häufig auf IFRS übergeleitet werden müssen. Diese Überleitung darf nicht als rein technische Korrektur behandelt werden. Die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle müssen verstanden werden, damit die Bilanzierung in beiden Systemen zutreffend erfolgt.
Ein Beispiel sind langfristige Kundenverträge. Nach HGB kann die Umsatzrealisierung zu einem anderen Zeitpunkt erfolgen als nach IFRS. Meldet die deutsche Tochter ihre Ergebnisse an die niederländische Mutter, muss sie die erforderlichen Anpassungen erfassen und erläutern können. Andernfalls entstehen Abweichungen zwischen lokalem Abschluss und Konzernbericht, deren Ursache später nur mit erheblichem Aufwand geklärt werden kann. Auch latente Steuern spielen eine wichtige Rolle. Unterschiede zwischen handelsrechtlichen, steuerlichen und konzernweiten Wertansätzen können zu latenten Steuerpositionen führen. Wer sowohl die deutsche Steuerberechnung als auch die internationale Rechnungslegung versteht, kann diese Effekte sachgerecht bestimmen und im Konzernabschluss erklären.
US GAAP und die Bedeutung der CPA-Qualifikation
US GAAP gewinnt Bedeutung, sobald eine Unternehmensgruppe US-amerikanischen Berichtspflichten unterliegt oder Beziehungen zu Investoren und Kreditgebern in den Vereinigten Staaten unterhält. Auch ein niederländischer Konzern mit deutscher Tochter kann deshalb mit US-GAAP-Anforderungen konfrontiert werden, etwa nach dem Einstieg eines US-Investors oder bei der Aufnahme einer Finanzierung am amerikanischen Kapitalmarkt. Die maßgeblichen US-GAAP-Regeln sind in der Accounting Standards Codification des Financial Accounting Standards Board zusammengeführt. Sie unterscheiden sich in zahlreichen Einzelfragen von IFRS und HGB. Diese Unterschiede können vor allem die Umsatzrealisierung, Leasingverhältnisse oder den Ansatz bestimmter Rückstellungen betreffen. Auch die Behandlung von Unternehmenserwerben und immateriellen Vermögenswerten kann abweichen.
Der Certified Public Accountant, kurz CPA, ist eine US-amerikanische Berufslizenz. Sie wird durch das zuständige State Board of Accountancy eines Bundesstaats erteilt. Die konkreten Voraussetzungen und beruflichen Befugnisse richten sich nach dem Recht dieses Bundesstaats. Regelmäßig müssen Bewerber eine vorgeschriebene Ausbildung nachweisen, das Uniform CPA Examination bestehen und Berufserfahrung sammeln. Eine CPA-Lizenz begründet für sich keine deutsche Befugnis zur Durchführung gesetzlicher Abschlussprüfungen. Diese setzt die Bestellung als Wirtschaftsprüfer nach deutschem Recht voraus. Die CPA-Qualifikation weist jedoch besondere Kenntnisse der US-amerikanischen Rechnungslegungs- und Prüfungsvorschriften nach.
In internationalen Mandaten ist diese Verbindung besonders wertvoll. Ein deutscher Wirtschaftsprüfer mit CPA-Qualifikation kann einen deutschen Abschluss nach den geltenden deutschen Vorschriften beurteilen und zugleich verstehen, welche Informationen für ein US-GAAP-Reporting benötigt werden. Dadurch lassen sich Überleitungen fachlich prüfen und gegenüber ausländischen Adressaten erläutern. Diese Kenntnisse werden etwa bei deutschen Konzernberichten an eine US-amerikanische Muttergesellschaft benötigt. Die deutsche Tochter erstellt zunächst ihren HGB-Abschluss. Anschließend müssen einzelne Positionen auf US GAAP angepasst werden. Ohne genaue Kenntnis beider Systeme besteht das Risiko, dass dieselben Sachverhalte unterschiedlich interpretiert oder Korrekturen unvollständig vorgenommen werden.
Auch bei Transaktionen kann die CPA-Qualifikation relevant sein. Wenn ein US-amerikanischer Käufer ein deutsches oder niederländisches Unternehmen erwirbt, wird er die Finanzinformationen häufig nach US GAAP beurteilen. Kaufpreisdefinitionen, Finanzkennzahlen und vertragliche Schwellenwerte können dadurch anders ausfallen als unter HGB oder IFRS. Ein Berater, der die Unterschiede kennt, kann diese Auswirkungen bereits bei der Vorbereitung der Transaktion berücksichtigen.
Steuerliche Pflichten und Konzernberichterstattung verbinden
Für niederländische Unternehmen mit deutscher Tochtergesellschaft zeigt sich der praktische Nutzen der verschiedenen Qualifikationen besonders deutlich bei konzerninternen Leistungsbeziehungen. Steuerrecht und Rechnungslegung greifen hier unmittelbar ineinander. Verrechnet die niederländische Mutter Managementleistungen an die deutsche GmbH, muss zunächst eine tatsächlich erbrachte Leistung vorliegen. Aus den Unterlagen sollte hervorgehen, welche Tätigkeiten ausgeführt wurden und welchen Nutzen die deutsche Gesellschaft daraus erhält. Die Vergütung muss außerdem dem Fremdvergleich entsprechen.
Diese Fragen wirken zugleich auf den Jahresabschluss. Die deutsche GmbH verbucht den Aufwand und muss ihn sachgerecht abgrenzen. Im Konzernabschluss wird der Vorgang eliminiert. Entstehen bei der steuerlichen Beurteilung Zweifel an der Leistung oder an ihrer Höhe, kann die Finanzverwaltung den Betriebsausgabenabzug begrenzen. Die daraus folgende Steuerkorrektur muss anschließend auch in der Rechnungslegung berücksichtigt werden. Ähnliche Zusammenhänge bestehen bei Lizenzgebühren. Überlässt die Muttergesellschaft der deutschen Tochter eine Marke oder technische Kenntnisse, benötigt die steuerliche Anerkennung eine nachvollziehbare vertragliche Grundlage. Die deutsche Gesellschaft muss das Recht tatsächlich nutzen und daraus einen wirtschaftlichen Vorteil ziehen. Zugleich ist zu prüfen, wie die Zahlung bilanziell und im Konzernbericht behandelt wird.
Konzerninterne Finanzierungen verlangen ebenfalls eine abgestimmte Betrachtung. Zinssatz und Darlehensbedingungen müssen dem Fremdvergleich entsprechen. Die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der deutschen Gesellschaft beeinflusst, ob ein unabhängiger Kreditgeber das Darlehen zu denselben Konditionen gewährt hätte. Zusätzlich können Zinsabzugsbeschränkungen und Quellensteuerfragen relevant werden. Aus Sicht der Rechnungslegung stellt sich die Frage, wie das Darlehen bewertet wird und ob Risiken aus einer eingeschränkten Rückzahlungsfähigkeit berücksichtigt werden müssen. Im Konzernabschluss werden Forderung und Verbindlichkeit zwar eliminiert. Die steuerliche Beurteilung bleibt jedoch bestehen und kann das Konzernergebnis über Steueraufwendungen beeinflussen.
Umsatzsteuerliche Lieferketten als Prüfungsfeld
Das deutsch-niederländische Geschäft wird häufig durch grenzüberschreitende Warenlieferungen geprägt. Die steuerliche Behandlung hängt davon ab, wie die Waren tatsächlich bewegt werden, wer den Transport veranlasst und welche Gesellschaft gegenüber dem Kunden auftritt. Fehler entstehen, wenn der tatsächliche Weg der Ware von Verträgen oder Rechnungen abweicht. Werden Waren aus den Niederlanden direkt an einen deutschen Kunden geliefert, während die deutsche Tochter in die Lieferkette eingeschaltet ist, muss geklärt werden, welcher Lieferung die grenzüberschreitende Bewegung zuzuordnen ist. Davon hängt ab, welche Lieferung steuerfrei sein kann und wo ein innergemeinschaftlicher Erwerb zu versteuern ist.
Auch die Nachweise müssen vollständig vorliegen. Eine Rechnung mit Umsatzsteuer-Identifikationsnummer genügt nicht, wenn die tatsächliche Warenbewegung nicht belegt werden kann. Transportdokumente, Bestellunterlagen und Rechnungen sollten denselben Sachverhalt abbilden. Der Berater muss die umsatzsteuerliche Einordnung deshalb in die betrieblichen Abläufe integrieren. Vertrieb, Logistik und Buchhaltung benötigen klare Vorgaben, damit Rechnungen richtig ausgestellt und Meldungen fristgerecht abgegeben werden. Wird die steuerliche Prüfung erst nach Abschluss der Lieferungen vorgenommen, lassen sich fehlende Belege häufig nur mit erheblichem Aufwand beschaffen. Bei innergemeinschaftlichen Reihengeschäften kommt hinzu, dass bereits kleine Änderungen des Transportablaufs die steuerliche Beurteilung verändern können. Ein Wechsel des Spediteurs oder eine abweichende Lieferklausel kann beeinflussen, welcher Gesellschaft die Warenbewegung zugerechnet wird. Steuerliche Beratung muss daher auch die operativen Veränderungen im Unternehmen erfassen.
Internationale Aktivitäten im Jahresabschluss
Grenzüberschreitende Tätigkeiten können weitere Auswirkungen auf den Jahresabschluss haben. Gewährleistungsansprüche aus ausländischen Verträgen können Rückstellungen erfordern. Gleiches gilt für laufende Gerichts- oder Steuerverfahren. Auch Garantieverpflichtungen der Muttergesellschaft oder Währungsrisiken aus Geschäften in Fremdwährungen müssen geprüft werden. Die Rechnungslegungssysteme setzen hierfür teilweise unterschiedliche Maßstäbe an. Unter HGB kann eine Rückstellung anders bewertet werden als nach IFRS oder US GAAP. Das bedeutet, dass die deutsche Tochter für ihren Einzelabschluss einen Wert ansetzt, der für die Konzernberichterstattung angepasst werden muss. Die Unterschiede sollten der Geschäftsleitung verständlich erläutert werden. Nur dann kann sie beurteilen, welche Auswirkungen ein Risiko auf den lokalen Jahresabschluss, die Steuerbelastung und das Konzernergebnis hat. Eine fachgerechte Überleitung verhindert, dass wesentliche Abweichungen erst bei der Abschlussprüfung auffallen.
Internationale Qualifikationen helfen an dieser Stelle, weil sie mehrere fachliche Perspektiven verbinden. Der steuerliche Berater erkennt die Folgen für die Steuererklärung. Der Wirtschaftsprüfer beurteilt die bilanzielle Behandlung. Kenntnisse in IFRS und US GAAP ermöglichen die Überleitung in die Konzernberichterstattung. Bewertungskenntnisse werden erforderlich, sobald ein Risiko oder Vermögenswert nicht unmittelbar aus Marktpreisen abgeleitet werden kann.
Unterschiede in Arbeitsweise und Dokumentation
Auch die Arbeitsweise innerhalb deutsch-niederländischer Unternehmensgruppen beeinflusst die Beratung. In vielen niederländischen Unternehmen werden Entscheidungen über kurze Abstimmungswege vorbereitet und zügig umgesetzt. Deutsche Steuer- und Prüfungsverfahren verlangen häufig eine ausführliche schriftliche Dokumentation. Diese Unterschiede betreffen beispielsweise konzerninterne Verträge. Eine mündlich abgestimmte Managementleistung kann im Tagesgeschäft reibungslos funktionieren. Bei einer deutschen Betriebsprüfung muss die Gesellschaft jedoch nachweisen, welche Leistung erbracht wurde und wie sich die Vergütung berechnet. Fehlen schriftliche Vereinbarungen oder Leistungsnachweise, steigt das steuerliche Risiko. Ähnliches gilt für Entscheidungen zur Verlagerung von Aufgaben innerhalb der Gruppe. Wird eine Funktion von der deutschen Tochter auf die niederländische Mutter verlagert, sollte dokumentiert werden, welche Tätigkeiten betroffen sind und welche wirtschaftlichen Folgen entstehen. Eine rein operative Umsetzung ohne steuerliche Prüfung kann später zu Bewertungs- und Verrechnungspreisfragen führen.
Berater mit Erfahrung in beiden Systemen können solche Unterschiede früh berücksichtigen. Sie können den niederländischen Entscheidungsträgern erklären, welche Nachweise deutsche Behörden erwarten, und zugleich dafür sorgen, dass die Dokumentation in den betrieblichen Ablauf passt. Dadurch wird vermieden, dass steuerliche Anforderungen erst nachträglich in Strukturen eingefügt werden müssen, die bereits seit Jahren bestehen. Besondere Bedeutung erhält dies bei deutschen Betriebsprüfungen und Lohn- bzw. Umsatzsteuer-Sonderprüfungen. Die Finanzverwaltung untersucht regelmäßig mehrere zurückliegende Jahre. Die vorhandenen Unterlagen bestimmen dann maßgeblich, ob ein Sachverhalt nachvollziehbar bleibt. Internationale Erfahrung hilft dabei, Dokumente aus beiden Ländern zusammenzuführen und Widersprüche zwischen Verträgen, Buchungen und tatsächlicher Durchführung zu klären.
Wie sich die Qualifikationen in grenzüberschreitenden Mandaten ergänzen
Die verschiedenen Qualifikationen decken unterschiedliche Aufgaben ab. Die Bestellung als Steuerberater und Wirtschaftsprüfer weist die Fachkunde für das deutsche Steuer- und Abschlussrecht nach. Die Fachberaterbezeichnung im internationalen Steuerrecht dokumentiert eine vertiefte Spezialisierung für grenzüberschreitende Sachverhalte und ihre europarechtlichen Bezüge. Die CVA-Qualifikation ergänzt dieses Profil um Kenntnisse der Unternehmensbewertung. Sie wird bei Umstrukturierungen und Transaktionen benötigt, kann jedoch ebenso bei Verrechnungspreisen oder der Bewertung immaterieller Wirtschaftsgüter relevant werden. Die CPA-Lizenz weist besondere Kenntnisse der US-amerikanischen Rechnungslegung und Prüfung nach, wobei sich ihr berufsrechtlicher Umfang nach dem jeweiligen US-Bundesstaat richtet. Kenntnisse in IFRS und US GAAP werden erforderlich, wenn Unternehmensgruppen ihre Berichterstattung über mehrere Rechtsordnungen hinweg abstimmen. Dabei müssen die Überleitungen auf einer zutreffenden Bilanzierung im deutschen Einzelabschluss beruhen. Gleichzeitig dürfen steuerliche Folgen nicht aus dem Blick geraten.
Der fachliche Nutzen entsteht aus dem Zusammenspiel. Eine grenzüberschreitende Umstrukturierung kann eine steuerliche Prüfung, eine Unternehmensbewertung und Anpassungen in der Konzernberichterstattung auslösen. Werden diese Aufgaben auf derselben wirtschaftlichen Grundlage bearbeitet, lassen sich widersprüchliche Ergebnisse vermeiden. Bei der WWS-Gruppe verbindet Partner und Geschäftsführer Florian Sonfeld seine Zulassungen als Steuerberater und Wirtschaftsprüfer mit den Zusatzqualifikationen Fachberater für Internationales Steuerrecht, Certified Valuation Analyst und Certified Public Accountant. Diese Kenntnisse setzt er bei Abschlussprüfungen, in der Konzernrechnungslegung und bei grenzüberschreitenden Steuerfragen ein. Insbesondere bei niederländischen Unternehmen in Deutschland und deutscher Unternehmen mit Bezug zu den Niederlanden können dadurch die steuerliche Beurteilung, die Berichterstattung im Konzern und erforderliche Unternehmensbewertungen aufeinander abgestimmt werden.
Korrespondenz mit:
Geschäftsführer, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Certified Public Accountant (CPA), Fachberater für Internationales Steuerrecht (FBIStR), Certified Valuation Analyst (CVA)
Tel.: 02153 9777-0
Fax: 02153 9777-33
E-Mail: f.sonfeld@wws-gruppe.de
Auf dem neuesten Stand
Unsere Mitarbeiter befassen sich für unsere Mandanten laufend mit aktuellen Themen aus
Wirtschaftsprüfung ›
Unsere Wirtschaftsprüfer prüfen auch Ihren Jahresabschluss, implementieren Risikofrüherkennungs- und Kontrollsysteme, achten auf Compliance Regeln und haben aktuelle Entscheidungen fest im Blick.
Steuerberatung ›
Unsere Steuerberater informieren unsere Mandanten laufend über steuerrelevante Neuigkeiten: neue Unterstützungsangebote, geänderte Antragsfristen, außergewöhnliche Gestaltungsmöglichkeiten u. v. m.
Rechtsberatung ›
Welche Entscheidungen haben welche Auswirkungen auf Ihr Geschäft? Unsere Rechtsberatung informiert unsere Mandanten laufend über Änderungen in verschiedenen für sie relevanten Rechtsgebieten.




