02.2024

Haushaltsnahe Dienstleistungen: Steuerliche Vorteile nutzen

Haushaltsnahe Dienstleistungen gewinnen zunehmend an Bedeutung. Sie bieten nicht nur eine praktische Lösung für alltägliche Herausforderungen, sondern auch eine Chance, das Leben zu Hause angenehmer und effizienter zu gestalten. Hier gewährt der Staat eine Steuerermäßigung, wenn diese Tätigkeiten von einem selbstständigen Dienstleister oder einer Dienstleistungsagentur im Haushalt erbracht werden.

Reinigen, Kochen, Gartenpflege und handwerkliche Aufgaben: In Haushalten fallen regelmäßig viele Tätigkeiten ein, bei denen Berufstätige, Senioren und Familien gleichermaßen möglicherweise Unterstützung benötigen. Daher spielen haushaltsnahe Dienstleistungen eine immer wichtigere Rolle: Von der Zeitersparnis über die professionelle Pflege bis hin zu finanziellen Erleichterungen durch Steuervorteile – haushaltsnahe Dienstleistungen sind mehr als nur eine Bequemlichkeit. Sie sind eine Investition in ein stressfreieres und ausgeglicheneres Leben. Als haushaltsnahe Dienstleistung versteht man hauswirtschaftliche Tätigkeiten, die gewöhnlich durch Mitglieder des privaten Haushalts oder dafür beschäftigte Personen erledigt werden und regelmäßig anfallen. Diese Tätigkeiten müssen eine hinreichende Nähe zur Haushaltsführung aufweisen.

Haushaltsnahe Dienstleistungen umfassen eine breite Palette von Tätigkeiten, die in und um das private Zuhause herum erbracht werden. Diese Dienstleistungen sind darauf ausgerichtet, den Alltag der Bewohner zu erleichtern und den Haushalt effizienter zu gestalten. Typischerweise beinhalten sie Aktivitäten, die regelmäßig anfallen und für das reibungslose Funktionieren eines Haushalts notwendig sind.

Zu den häufigsten haushaltsnahen Dienstleistungen gehören:

  • Reinigungsarbeiten: Dazu zählen grundlegende Tätigkeiten wie Staubsaugen, Wischen, Fensterputzen und allgemeine Wohnungsreinigung.
  • Gartenpflege: Hierzu gehören Rasenmähen, Heckenschneiden, Unkrautentfernung und andere Arbeiten zur Instandhaltung des Gartens.
  • Zubereitung von Mahlzeiten: Manche Dienstleister bieten das Kochen oder die Vorbereitung von Mahlzeiten im Haushalt an.
  • Pflege und Betreuung: Dies beinhaltet die Unterstützung und Pflege von älteren Menschen, Kindern oder Menschen mit Behinderungen.

Sehr interessant sind die steuerlichen Erleichterungen. Dies bedeutet, dass ein Teil der Kosten für diese Dienstleistungen von der Steuer abgesetzt werden kann, wodurch sich die finanzielle Belastung für die Haushalte reduziert. Der Staat bietet eine Steuerermäßigung für solche Dienstleistungen an, wenn sie von selbstständigen Dienstleistern oder Agenturen im Haushalt durchgeführt werden. Privatpersonen können von einer Steuerermäßigung von 20 Prozent der Aufwendungen, bis zu einem Höchstbetrag von 4000 Euro jährlich, profitieren.

Es besteht auch die Möglichkeit, eine Haushaltshilfe im Rahmen eines haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnisses zu beschäftigen. Hierbei muss die Tätigkeit eng mit dem Haushalt verbunden sein, und es gelten ähnliche steuerliche Vorteile. Die Beschäftigung einer Haushaltshilfe kann in vielen Situationen, wie beispielsweise in Haushalten mit pflegebedürftigen Personen, eine große Erleichterung sein. Minijobs im Privathaushalt, mit einem Arbeitslohn von maximal 520 Euro monatlich, zählen ebenfalls zu den begünstigten Tätigkeiten. Hier können bis zu 510 Euro jährlich bei der Einkommensteuer abgesetzt werden. Voraussetzung dafür ist, dass die Beschäftigung ausschließlich im Privathaushalt stattfindet und über das Haushaltsscheckverfahren abgewickelt wird. Das Deutschland-Ticket, ein Jobticket, ist in diesem Rahmen steuerfrei und beeinflusst die 520 Euro-Grenze nicht.

Privatpersonen können auch Handwerkerleistungen steuerlich geltend machen

Zusätzlich dürfen Privatpersonen auch Handwerkerleistungen für Erhaltungs-, Renovierungs- und Modernisierungsmaßnahmen in selbstgenutzten Wohnimmobilien steuerlich absetzen. Wichtig ist hierbei, dass Neubaumaßnahmen von dieser Regelung ausgenommen sind. Auf Antrag wird die tarifliche Steuer um 20 Prozent der entsprechenden Lohnaufwendungen von bis zu 6000 Euro (maximal 1200 Euro) gemindert. Diese Handwerkerleistungen können Privatpersonen unter anderem von der Steuer absetzen:

  • Maler- und Lackierarbeiten im Innen- und Außenbereich
  • Reparatur und Wartung von Haushaltsgeräten im eigenen Haushalt
  • Schornsteinfegerkosten (Kehr-, Reparatur- und Wartungsarbeiten sowie die Kosten für Messungen und Überprüfungen)
  • Dachrinnenreinigung und Abflussrohrreinigung sowie Schadstoffsanierungen
  • Dach- und Fassadenarbeiten sowie die Modernisierung und der Austausch von Fenstern und Türen
  • Sanierungen und Modernisierungen des Badezimmers, der Küche oder von Bodenbelägen
  • Dach- oder Kellerausbau
  • Legionellenprüfung, Dichtigkeitsprüfung bei Abwasserleitungen oder Überprüfung der Blitzschutzanlage
  • Installation, Wartung und Reparatur des Breitbandkabelnetzes
  • Wartung und Reparatur der Heizungsanlage
  • Pflasterarbeiten und Gartengestaltung

Zusammengefasst bieten diese Regelungen Privatpersonen die Möglichkeit, sowohl haushaltsnahe Dienstleistungen als auch Handwerkerleistungen unter bestimmten Bedingungen steuerlich geltend zu machen, was eine finanzielle Erleichterung darstellen kann. Dabei unterstützen die Steuerberaterinnen und Steuerberater der WWS-Gruppe gerne.

Korrespondenz mit:

Portrait & Vita
Sebastian Loosen
Geschäftsführer, Diplom-Kaufmann (FH), Wirtschaftsprüfer, Steuerberater

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