05.2023

Freiwillige Jahresabschlussprüfung: Substanz stärken, Risiken vermeiden

Mittelständische Unternehmen können von einer freiwilligen Prüfung ihres Jahresabschlusses durch einen Wirtschaftsprüfer profitieren. Dadurch können Unternehmen zum Beispiel mögliche Schwachstellen in der eigenen Buchhaltung erkennen und beheben, ihre Kennziffern und Ertragskraft validieren und Finanzierungsverhandlungen erleichtern.

Die Jahresabschlussprüfung bezeichnet die Prüfung eines Jahresabschlusses und des Lageberichts zum Ende eines Geschäftsjahres durch einen Wirtschaftsprüfer. Dabei wird vor allem überprüft, ob der Jahresabschluss, bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) und Anhang, ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanz- und Ertragslage der Gesellschaften widerspiegelt und den gesetzlichen Vorschriften für die Rechnungslegung entspricht. Die gesetzliche Abschlussprüfung erfolgt auf Basis der Paragraphen 316ff. HGB, der alle mittelgroßen und großen Kapitalgesellschaften verpflichtet, den Jahresabschluss durch einen Abschlussprüfer prüfen zu lassen. Das gilt, wenn sie zumindest zwei der drei folgenden Kriterien an zwei aufeinander folgenden Bilanzstichtagen erfüllen: Sie haben mindestens eine Bilanzsumme von sechs Millionen Euro; sie haben im Geschäftsjahr vor dem Abschlussstichtag mindestens zwölf Millionen Euro Umsatzerlöse erwirtschaftet; sie haben im Jahresdurchschnitt fünfzig Arbeitnehmer. Und auch mittelgroße und große offene Handelsgesellschaften und Kommanditgesellschaften, bei denen keine natürliche Person persönlich haftender Gesellschafter ist, unterliegen der Prüfungspflicht.

Wirtschaftsprüfer schafft ein transparentes Zahlenwerk

Für sogenannte „kleine Kapitalgesellschaften“ liegt damit keine Pflicht zur Prüfung vor. Sie haben aber die Möglichkeit, ihren Jahresabschluss freiwillig von einem Wirtschaftsprüfer prüfen zu lassen. Das Prinzip nennt sich dann „freiwillige Jahresabschlussprüfung“ und schafft mehr Stabilität und Verlässlichkeit in den betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Strukturen. Der Wirtschaftsprüfer kann beispielsweise bei der Prüfung des in der Regel vom Steuerberater erstellten Jahresabschlusses ausgehend von seiner Expertise auch weitergehende Unternehmensanalysen vornehmen, indem er alle Unternehmensdaten in einem System zusammenfasst. So entsteht ein transparentes Zahlenwerk, das eine gute Grundlage für unternehmerische Entscheidungen bietet. Und das befähigt Unternehmer natürlich dazu, auch in unvorhergesehenen Situationen oder unter kurzfristig veränderten Rahmenbedingungen schnellstmöglich reagieren zu können und mögliche finanz- und leistungswirtschaftliche Schwachstellen leichter zu erkennen und entsprechend zu beheben.

Mehr Sicherheit im Umgang mit allen fiskalischen Pflichten

Die Praxis zeigt, dass Buchungs- und Bilanzierungsfehler gerade bei kleinen und mittleren Kapitalgesellschaften häufiger vorkommen, als den Verantwortlichen recht sein kann. Denn gerade vor dem Hintergrund verschärfter Sanktionen bei nicht regelkonformem steuerlichem Verhalten können Fehler im steuerlichen Handling schnell zu Lasten der Unternehmensführung ausgelegt werden. Daher führt eine freiwillige Jahresabschlussprüfung zu mehr Sicherheit im Umgang mit allen fiskalischen Pflichten und kann dafür sorgen, dass die zuständige Abteilung im Unternehmen und/oder die beauftragte Steuerkanzlei dauerhaft für wichtige Punkte und potenzielle Fehlerquellen sensibilisiert wird. Auf diese Weise können Fehler einmal entdeckt, rückwirkend korrigiert und für die Zukunft abgestellt werden. Wichtig: Die vorstehenden Ausführungen sollten nicht den Eindruck vermitteln, dass die Jahresabschlussprüfung zwangsläufig den Fokus auf steuerliche Themen legt. Vielmehr wird die handelsrechtliche Rechnungslegung geprüft, die natürlich im Rahmen der sogenannten Maßgeblichkeit auch für die steuerlichen Wertansätze (Steuerbilanz) von Bedeutung ist.

Apropos Risiken: Eine Abschlussprüfung ist darauf auszurichten, dass die Prüfungsaussagen mit hinreichender Sicherheit getroffen werden können. Zu diesem Zweck muss das Risiko der Abgabe eines positiven Prüfungsurteils trotz vorhandener Fehler in der Rechnungslegung (Prüfungsrisiko) auf ein akzeptables Maß reduziert werden. Fehler können hierbei sowohl unabsichtlich als auch absichtlich entstanden sein. Der Abschlussprüfer muss die einzelnen Komponenten des Prüfungsrisikos kennen und analysieren. Eine solche Analyse unter ergänzender Berücksichtigung der Unternehmensrisiken ist Voraussetzung für die Entwicklung einer risikoorientierten Prüfungsstrategie und eines daraus abzuleitenden Prüfungsprogramms. Der Abschlussprüfer hat Prüfungshandlungen durchzuführen, um die Fehlerrisiken festzustellen. Die Fehlerrisiken sind vom Abschlussprüfer anschließend zu beurteilen. Auf der Grundlage der Beurteilung der Fehlerrisiken hat der Abschlussprüfer Prüfungsnachweise zur Funktion relevanter Teile des internen Kontrollsystems (Funktionsprüfungen) und zu den einzelnen Aussagen in der Rechnungslegung (aussagebezogene Prüfungshandlungen) einzuholen. Mit Funktionsprüfungen und aussagebezogenen Prüfungshandlungen reagiert der Abschlussprüfer auf die beurteilten Fehlerrisiken auf Aussageebene. Diese Anforderungen ergeben sich aus dem IDW PS 261.

Internes Kontrollsystem hilft auch bei der Suche nach steuerlichen Risiken

Ein Tax Compliance Management-System als Teil eines wirkungsvollen und nachhaltigen Internes Kontrollsystems (IKS) hilft bei der Identifizierung von steuerlichen Risiken und die Auswahl der angemessenen Kontrollen. Das kann Unternehmensorgane vor dem Vorwurf eines bewussten oder leichtfertigen steuerlichen Fehlverhaltens schützen. Damit das IKS aber wirklich funktioniert, sollte es regelmäßig überprüft werden. Das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) hat dafür den Prüfungsstandard IDW PS 982 über die Grundsätze ordnungsmäßiger Prüfung des IKS der Unternehmensberichterstattung geschaffen. Der Standard IDW PS 982 ist nur dann anzuwenden, wenn das Unternehmen freiwillig sein IKS außerhalb der Jahresabschlussprüfung sowie außerhalb gesetzlich vorgeschriebener aufsichtsrechtlicher Prüfungen (zum Beispiel bei Kreditinstituten) prüfen lassen möchte. Ansonsten stellt der IDW PS 261 die maßgebliche Norm für die Prüfung des IKS in Rahmen einer (freiwilligen) Jahresabschlussprüfung dar.

Das Vertrauen der Kapitalgeber stärken

Zudem werden Kreditfinanzierungen durch ein Testat eines Wirtschaftsprüfers unter gewissen Umständen vereinfacht beziehungsweise abgesichert. Das ist besonders dann wichtig, wenn Unternehmen die Bank als dauerhaft starken Partner binden wollen. Das hat auch einen regulatorischen Hintergrund. Banken müssen ihre Kreditgeschäfte laut dieser Richtlinie mit mehr Eigenkapital unterlegen und Reserven für Krisenzeiten aufbauen. Das wirkt sich aufs Kreditgeschäft aus: Je risikoreicher ein Kredit für die Bank ist, desto teuer wird er für das Unternehmen, das sich finanzieren will. Im Zweifel lehnt die Bank sogar ganz ab und ein Unternehmer steht ohne Geld da, was existenzbedrohend sein kann. Wenn aber die Ertragsstärke und die Zukunftsaussichten eines Unternehmens aus dem Jahresabschluss, bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) und Anhang, hervorgeht und von einem unabhängigen Dritten testiert ist, schafft das für Kapitalgeber großes Vertrauen. Denn es zeigt sich oft, dass Unternehmen mit einem geprüften Zahlenwerk beispielsweise bei Kreditverhandlungen viele Vorteile haben.

Freiwillige Prüfung des Jahresabschlusses für Stabilität und Reputation

Daher ist die professionelle Prüfung des Jahresabschlusses keine lästige Zusatzaufgabe, sondern kann die betriebswirtschaftlichen und gegebenenfalls auch steuerlichen Strukturen eines Unternehmens festigen: Wer Fehler vermeidet, ist erfolgreicher, lautet ein simples Motto. Wichtig ist, dass die freiwillige Jahresabschlussprüfung keine einmalige Sache bleibt, beispielsweise weil eine Finanzierungsrunde vor der Tür steht. Um bei Banken und im Markt als stabiler und ordnungsgemäßer Geschäftspartner wahrgenommen zu werden, sollte die freiwillige Jahresabschlussprüfung tatsächlich jedes Jahr erfolgen, um Stabilität und Substanz, Reputation und Transparenz zu erhöhen. Neben den Pflichtprüfungen führen die Wirtschaftsprüfer:innen der WWS-Gruppe regelmäßig diese freiwilligen Jahresabschlussprüfung bei kleinen Kapitalgesellschaften durch.

 

 

Korrespondenz mit:

Portrait & Vita
Torsten Lambertz
Geschäftsführer, Diplom-Kaufmann (FH), Wirtschaftsprüfer, Steuerberater

 

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