04.2023

Familiengesellschaft schafft stabilen Rahmen zur Verwaltung des Familienvermögens

Die vermögensverwaltende Familiengesellschaft hat sich als interessantes Instrument zur Gestaltung der Unternehmens- und Vermögensnachfolge etabliert, um das Vermögen dauerhaft für die Familie zu erhalten und vor Zersplitterung zu schützen. Gleichzeitig schafft sie steuerliche Vorteile.

Die deutsche Wirtschaft ist von Familienunternehmen geprägt. „90 Prozent aller deutschen Unternehmen sind familienkontrollierte Unternehmen. Sie erzielen 52 Prozent der Umsätze und stellen zirka 58 Prozent aller sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisse in Deutschland. Familienkontrollierte Unternehmen wiesen 2017 einen Umsatz von 2,8 Billionen Euro und eigentümergeführte Unternehmen einen Umsatz von 2,5 Billionen Euro auf“, heißt es dazu bei der anerkannten Stiftung Familienunternehmen.

Für viele Unternehmer und Vermögende ist es dabei wichtig, das aufgebaute Vermögen vor Zersplitterung zu schützen und abgesichert in die kommende Generation zu übertragen. Zugleich ist ihnen ihre Kontrollfunktion wichtig – auch wenn sie (große) Teile des Vermögens (insbesondere Unternehmensanteile und damit Kontroll- und Bezugsrechte) lebzeitig bereits an Kinder und möglicherweise die Enkel weitergegeben haben. Das ist in herkömmlichen gesellschaftsrechtlichen Strukturen nur eingeschränkt möglich. Daher ist für viele Unternehmer und Vermögende die vermögensverwaltende Familiengesellschaft (auch Familienholding genannt) die richtige rechtliche und steuerliche Form, um Schäden vom Vermögen und der Familie abzuwenden.

Dauerhafte Einflussnahme des Schenkers auf das Vermögen gesichert

Unter einer vermögensverwaltenden Familiengesellschaft versteht man die gesellschaftsrechtliche Zusammenfassung des Vermögens einer Familie unter Beteiligung aller oder mehrerer Familienmitglieder. Ziel einer Familiengesellschaft ist die flexible und abgesicherte Verwaltung des Familienvermögens. Bei der Familiengesellschaft werden Vermögenswerte vom Vermögensinhaber in eine Gesellschaft (Kapital- oder Personengesellschaft) eingebracht. Anschließend werden Gesellschaftsanteile auf Familienangehörige wie Ehegatten, Kinder etc. übertragen. Sie wird in der Praxis in verschiedenen Rechtsformen geführt, nämlich vor allem als Gesellschaft bürgerlichen Rechts, Kommanditgesellschaft, GmbH & Co. KG und GmbH. Besondere Regelungen im Gesellschaftsvertrag sichern die dauerhafte Einflussnahme des Schenkers auf das Vermögen. Im Sinne einer einheitlichen und effektiven Verwaltung treten die Entscheidungskompetenzen einzelner Familienangehöriger damit hinter Gemeinschaftsentscheidungen zurück. Das Management der Vermögenswerte wird dann einem oder mehreren geschäftsführenden Gesellschaftern oder einer professionellen Fremdgeschäftsführung übertragen.

Halten von substanziellen Werten im Privatvermögen nicht immer die beste Lösung

Es geht also darum, durch die Familiengesellschaft Privat- und Betriebsvermögen bestmöglich zu erhalten und in die kommende Generation zu überführen, und zwar unter Führung der Familienmitglieder. Das Halten von substanziellen Werten im Privatvermögen ist nicht immer die beste Lösung. Schließlich können im Rahmen der Vermögensnachfolge erbschafts- beziehungsweise schenkungsteuerliche Risiken auftreten. Und individuelle Interessenslagen von Familienmitgliedern, die grundverschieden von den Vorstellungen des ursprünglichen Vermögensträgers sein können, können ebenfalls das Vermögen schädigen. Das reicht von einer (unerwünschten) Veräußerung des Unternehmens oder von Unternehmensteilen bis hin zur Zersplitterung liquider und illiquider Vermögenswerte für individuelle Ziele.

Ebenfalls zum Vermögensschutz trägt die Regelung bei, dass für ausscheidende Familiengesellschafter regelmäßig nur eine Abfindung in Geld vorgesehen ist. So kann die Vermögenssubstanz als solche dauerhaft für die Familie gesichert werden. Alle möglichen Erben können an der Familiengesellschaft beteiligt werden, dabei aber nur begrenzt Entscheidungen in Bezug auf das operative Geschäft treffen. Ihre Entscheidungsmacht bezieht sich vielmehr auf ihre Gesellschaftsanteile, also ihre Beteiligung an der Familiengesellschaft. Wollen sie diese Verantwortung nicht mehr, werden sie entschädigt und treten ihre Anteile einfach an die übrigen Gesellschafter ab.

Steuerliche Freibeträge können mehrfach und zielgenau ausgenutzt werden

Ziel einer Familiengesellschaft ist zugleich die flexible und abgesicherte Verwaltung des Familienvermögens. Sie kann auch steuerlich vorteilhaft sein, indem Erträge und Wertzuwächse auf mehrere Personen, insbesondere aus der Kinder- und Enkelgeneration, verlagert und erbschaft- beziehungsweise schenkungsteuerliche Freibeträge mehrfach und zielgenau ausgenutzt werden. Je nach Umfang des Vermögens und der Übertragungsstrategie in die kommende Generation kann ein Vermögen damit über die Jahrzehnte hinweg steueroptimiert oder sogar nahezu steuerfrei übergeben werden.

Für Unternehmer bietet die Familiengesellschaft also die Möglichkeit, trotz einer lebzeitigen Übertragung von Vermögenswerten die Kontrolle darüber zu erhalten, obwohl die kommende(n) Generation(en) davon bereits umfassend profitieren. Die klassischen Instrumente der Vermögensnachfolge können das in der Regel nicht leisten.

Sollten Sie Unterstützung bei der Errichtung und Gestaltung einer vermögensverwaltenden Familiengesellschaft benötigen, unterstützen die Steuerberater:innen und Rechtsanwält:innen der WWS-Gruppe.

 

Korrespondenz mit:

Portrait & Vita
Dr. Stephanie Thomas
Geschäftsführerin, Rechtsanwältin, Steuerberaterin, Fachanwältin für Steuerrecht
Tel.: 02166 971-130
E-Mail: sthomas@wws-mg.de

 

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