05.2025

Der Schutz geistigen Eigentums: Warum mittelständische Unternehmen ihre Innovationen absichern müssen

Für mittelständische Unternehmen, die auf Produktinnovationen setzen, ist der Schutz geistigen Eigentums von entscheidender Bedeutung. Ohne den richtigen Schutz drohen Nachahmungen, wirtschaftliche Verluste und ein Verlust von Wettbewerbsvorteilen. In einem zunehmend globalisierten Marktumfeld lauern täglich Risiken, die sich durch eine gezielte Strategie vermeiden lassen.

Der Schutz von geistigem Eigentum (Intellectual Property, IP) ist für mittelständische Unternehmen von großer Bedeutung, besonders dann, wenn sie auf Innovation und Produktentwicklung setzen. Mittelständische Unternehmen, die sich im Wettbewerb behaupten wollen, müssen ihre Ideen und Erfindungen schützen, um langfristig konkurrenzfähig zu bleiben und ihre Marktstellung zu sichern. Geistiges Eigentum umfasst dabei insbesondere Erfindungen, Marken, Designs, Patente und Geschäftsgeheimnisse. Gerade in produzierenden Unternehmen, die regelmäßig neue Produkte entwickeln, steht der Schutz der Innovationen im Zentrum, um sich vor ungewolltem Verlust und Missbrauch zu schützen.

Ein produzierendes Unternehmen, das innovative Produkte entwickelt, sieht sich täglich zahlreichen Risiken ausgesetzt. Ein wesentliches Risiko besteht darin, dass die entwickelten Produkte oder Technologien von Konkurrenten kopiert oder nachgeahmt werden. In einem globalisierten Marktumfeld mit schnellem Informationsaustausch ist es leichter geworden, dass Ideen gestohlen oder nachgeahmt werden. Wenn Unternehmen ihre Innovationen nicht rechtzeitig durch Patente oder Markenanmeldungen schützen, können Wettbewerber diese Lücke ausnutzen und ähnliche Produkte auf den Markt bringen. Dies kann gravierende wirtschaftliche Folgen haben, da dem Unternehmen nicht nur Marktanteile verloren gehen, sondern auch die Investitionen in Forschung und Entwicklung ohne entsprechende Gegenleistung verbleiben.

Endprodukt und Entwicklungsprozess gleichermaßen schützen

Ein weiteres Risiko liegt im Umgang mit Geschäftsgeheimnissen. Häufig verfügen mittelständische Unternehmen über spezielles Know-how, das nicht sofort offensichtlich oder patentreif ist, aber dennoch einen wesentlichen Wettbewerbsvorteil darstellt. Der unzureichende Schutz von Geschäftsgeheimnissen kann jedoch dazu führen, dass vertrauliche Informationen – sei es durch interne Mitarbeiter, externe Partner oder durch Cyberangriffe – an die Öffentlichkeit gelangen oder von Konkurrenten genutzt werden. Besonders brisant wird es, wenn ein Unternehmen neue Technologien entwickelt und diese unfreiwillig an Dritte gelangen, die diese dann zu ihren Gunsten nutzen.

Ein produzierendes Unternehmen, das beispielsweise Maschinen oder spezialisierte Werkzeuge entwickelt, muss darauf achten, dass nicht nur das Endprodukt, sondern auch der Entwicklungsprozess selbst geschützt wird. Dies schließt die verwendeten technischen Verfahren, die Zusammensetzung von Materialien und spezielle Softwareprogramme mit ein. Wenn diese nicht ausreichend durch Patente oder Urheberrechte geschützt sind, besteht die Gefahr, dass Mitbewerber dieselben Technologien nachahmen oder in leicht abgewandelter Form auf den Markt bringen, ohne dass das Unternehmen sich dagegen rechtlich wehren kann.

Nicht jedes Produkt und nicht jede Idee eignet sich für eine Patentanmeldung

Zudem ist die Zusammenarbeit mit externen Partnern und Zulieferern ein potenzieller Schwachpunkt. Gerade in der Produktentwicklung arbeiten viele Unternehmen mit externen Ingenieurbüros oder Designern zusammen. Wenn es hier an vertraglichen Regelungen fehlt, die den Schutz von geistigem Eigentum klar definieren, kann es schnell passieren, dass diese Partner das Know-how für eigene Zwecke nutzen oder an andere weitergeben. Verträge müssen daher stets Klauseln zum Schutz von IP enthalten, die regeln, wem welche Rechte an den entwickelten Produkten oder Technologien zustehen.

Um diesen Risiken zu begegnen, sollten mittelständische Unternehmen eine umfassende IP-Strategie entwickeln. Zuallererst müssen Unternehmen ihre schützenswerten Innovationen identifizieren und priorisieren. Nicht jedes Produkt und nicht jede Idee eignet sich für eine Patentanmeldung. Patente sollten gezielt dort eingesetzt werden, wo echte technische Neuerungen vorliegen, während andere Schutzrechte wie Marken- oder Designanmeldungen für den Schutz von Logos, Produktnamen oder besonderen Gestaltungen genutzt werden können. Darüber hinaus ist es erforderlich, die Unternehmensprozesse durch Geheimhaltungsvereinbarungen und durch den gezielten Einsatz von Verschwiegenheitsklauseln abzusichern. So kann das Unternehmen verhindern, dass Dritte oder Mitarbeiter sensible Informationen preisgeben. Dies gebietet bereits das Geschäftsgeheimnisgesetz, welches per Definition ein Geschäftsgeheimnis nur annimmt, wenn unter anderem auch angemessene Maßnahmen ergriffen wurden, um die Geheimhaltung zu gewährleisten.

Besonders wichtig ist auch die Schulung der Mitarbeiter im Umgang mit geistigem Eigentum. Mitarbeiter müssen darüber informiert werden, welche Unternehmenswerte schützenswert sind und wie sie in ihrer täglichen Arbeit damit umgehen sollten. Regelmäßige Schulungen zum Thema Datensicherheit und der Umgang mit geschützten Informationen können dabei helfen, die Risiken eines Informationslecks zu minimieren. Ferner sollte nach dem „Need-to-know-Prinzip“ verfahren werden und der Kreis der berechtigten Personen, die schützenswerte Informationen erhalten, klein gehalten werden.

Produkte und Technologien durch Patente, Marken und andere Schutzrechte absichern

Ein produzierendes Unternehmen, das beispielsweise Maschinen für die Automobilindustrie entwickelt, kann durch eine klug durchdachte IP-Strategie seine Marktposition erheblich stärken. Stellen wir uns vor, das Unternehmen entwickelt eine neuartige Maschine, die den Produktionsprozess beschleunigt und dadurch erhebliche Kostenvorteile bringt. Wenn diese Technologie durch Patente geschützt wird, kann das Unternehmen sicherstellen, dass es seine Innovation exklusiv für die Dauer des Patentschutzes vermarkten kann. Ohne diesen Schutz könnten Wettbewerber ähnliche Maschinen entwickeln und die Innovation des Unternehmens kopieren. In einem solchen Fall hätte das Unternehmen seine Investition in Forschung und Entwicklung verloren und stünde ohne Wettbewerbsvorteil da.

Zudem ist der Schutz von Geschäftsgeheimnissen ein entscheidender Faktor, um Innovationen langfristig im Unternehmen zu behalten. Dies gilt vor allem dann, wenn Mitarbeiter das Unternehmen verlassen oder neue Partner in die Entwicklung involviert werden. Ein umfassendes System von Geheimhaltungsvereinbarungen und vertraglichen Schutzklauseln sorgt dafür, dass Know-how auch dann im Unternehmen bleibt, wenn sich das Personal ändert oder externe Partner ins Spiel kommen. Insgesamt lässt sich daher sagen, dass mittelständische Unternehmen, die auf Innovation setzen, eine ganzheitliche IP-Strategie benötigen. Sie müssen ihre Produkte und Technologien durch Patente, Marken und andere Schutzrechte absichern, interne Prozesse durch Verträge und Vereinbarungen regeln und ihre Mitarbeiter in den sicheren Umgang mit geistigem Eigentum einbinden. Nur so können sie sicherstellen, dass ihre Innovationen geschützt bleiben und langfristig den wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens sichern.

Rechtsanwält:innen, die sich auf Marken- und Urheberrecht spezialisiert haben, können Unternehmen dabei unterstützen, umfassende Schutzstrategien zu entwickeln und umzusetzen. Dafür stehen die Expert:innen der WWS-Gruppe.

 

Korrespondenz mit:

Portrait & Vita
Rebekka De Conno
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht
Tel.: 02166 971-128
Fax: 02166 971-173
E-Mail: r.deconno@wws-gruppe.de

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